Gewinner und Verlierer
Ebenfalls wurde beschlossen, dass die Länder ein eigenes Modell für die Grundsteuer einführen können. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Was das für die davon betroffenen Bürger heißt, liegt nicht nur in der Hand des Landes, sondern auch der der Kommunen. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen wolle die Reform der Grundsteuer jedenfalls nicht dazu benutzen, um sich finanziell zu sanieren, wie Bürgermeister Tobias Benz im Rahmen der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats beteuerte. Er beziehungsweise die Verwaltung werde regelmäßig von Bürgern darauf angesprochen. Augenscheinlich herrsche große Verunsicherung.