Der Bundesfinanzhof hat laut Orts-SPD in einem Beschluss vom 25. April (IX B 21/18) festgestellt, dass er an der Höhe von Nachzahlungszinsen von einem halben Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel habe. Auch wenn es sich bei den Klägern um Zivilpersonen handelte, so sei die Begründung ohne Einschränkung auch für die Gemeinde anwendbar, heißt es in der Mitteilung weiter. Dies umso mehr, da die Verzögerung der Entscheidung von der Gemeinde nicht beeinflussbar sei.
Das Gericht stelle fest, dass „das Niedrigzinsniveau (...) struktureller und nachhaltiger Natur“ und der geforderte Zinssatz somit unangemessen sei, heißt es in der Mitteilung der Sozialdemokraten. Die allgemeine Festsetzung des Zinssatzes auf ein halbes Prozent pro vollem Monat könne zudem nicht mehr mit „Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung begründet“ werden, zitiert die SPD aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom April.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 4 – 3000 – 011/17) hätten ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Zinsberechnung angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase angezweifelt. Eine Gesetzesänderung werde angesichts der laufenden Verfahren und der einschlägigen Literatur „jedenfalls der Höhe nach für (...) anpassungsbedürftig“ gesehen.
SPD sucht Schulterschluss
Die Grenzach-Wyhlener Sozialdemokraten wollen angesichts der dramatischen Lage erneut alle Parteien ansprechen und diese um Unterstützung bei einer Gesetzesänderung bitten. Zudem sei zu prüfen, ob dies in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesfinanzhofes auch für Kommunen gilt. Des Weiteren werde man sich intensiv auf das Gespräch mit Binding vorbereiten, kündigt Marianne Müller an.
Abschließend ruft die SPD nach einer Prüfung, ob bei strittigen Gewerbesteuerzahlungen die Schuldsumme festverzinslich zwischenzeitlich angelegt und nach Klärung dann inklusive der tatsächlich erzielten Zinsen ausbezahlt werden könnte.