Grenzach-Wyhlen Berlin blickt nach Grenzach-Wyhlen

Die Oberbadische

Gewerbesteuer-Dilemma: Lothar Binding, Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundestages, kommt

Eine drohende Gewerbesteuer-Rückzahlung – die Rede ist von bis zu 20 Millionen Euro – und die damit einhergehenden hohen Zinszahlungen bedrohen die Liquidität der Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Inzwischen befasst sich sogar der Bundesvorstand der SPD in Berlin mit dem Dilemma der Doppelgemeinde.

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Wie der SPD-Ortsverein Grenzach-Wyhlen gestern mitteilte, schlägt der Fall offenbar hohe Wellen. Aus diesem Grund wird der Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestages, der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding, Anfang Juli nach Grenzach-Wyhlen kommen und sich in der Sache mit der Gemeinde beraten, wie Ortsvorsitzende Marianne Müller mitteilt.

Hintergrund

Ein in der Doppelgemeinde ansässiges Großunternehmen hat seine Gewerbesteuerschulden bezahlt, die Rechtmäßigkeit, hier Gewerbesteuern zu entrichten, jedoch angefochten. Diese Anfechtung ist seit Jahren Gegenstand eines Klärungsverfahrens zwischen der Schweiz, den USA und der Bundesrepublik Deutschland (wir berichteten mehrfach). Die Kommune ist an diesem Verfahren jedoch nicht beteiligt. Daher hat sie kein Recht auf Auskunft über den Stand der Verhandlungen. Trotzdem ist sie verpflichtet, die gezahlten Gewerbesteuern dem Unternehmen gegebenenfalls direkt zurückzuerstatten – zuzüglich der bisher aufgelaufenen Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Das Verfahren zieht sich bereits über viele Jahre hin.

SPD schaltet sich ein

Der SPD-Ortsverein Grenzach-Wyhlen hat nach eigenen Angaben die Städte- und Gemeindetage um Unterstützung ersucht sowie die Landes- und Bundespolitiker der SPD informiert und ebenfalls um aktive Rückendeckung gebeten. „Der Bundesvorstand der SPD befasst sich aktiv mit unserem Dilemma und wird baldmöglichst Stellung nehmen, wie Grenzach-Wyhlen geholfen werden kann“, schreibt Müller.

Entwicklungen

Der Bundesfinanzhof hat laut Orts-SPD in einem Beschluss vom 25. April (IX B 21/18) festgestellt, dass er an der Höhe von Nachzahlungszinsen von einem halben Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel habe. Auch wenn es sich bei den Klägern um Zivilpersonen handelte, so sei die Begründung ohne Einschränkung auch für die Gemeinde anwendbar, heißt es in der Mitteilung weiter. Dies umso mehr, da die Verzögerung der Entscheidung von der Gemeinde nicht beeinflussbar sei.

Das Gericht stelle fest, dass „das Niedrigzinsniveau (...) struktureller und nachhaltiger Natur“ und der geforderte Zinssatz somit unangemessen sei, heißt es in der Mitteilung der Sozialdemokraten. Die allgemeine Festsetzung des Zinssatzes auf ein halbes Prozent pro vollem Monat könne zudem nicht mehr mit „Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung begründet“ werden, zitiert die SPD aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom April.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 4 – 3000 – 011/17) hätten ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Zinsberechnung angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase angezweifelt. Eine Gesetzesänderung werde angesichts der laufenden Verfahren und der einschlägigen Literatur „jedenfalls der Höhe nach für (...) anpassungsbedürftig“ gesehen.

SPD sucht Schulterschluss

Die Grenzach-Wyhlener Sozialdemokraten wollen angesichts der dramatischen Lage erneut alle Parteien ansprechen und diese um Unterstützung bei einer Gesetzesänderung bitten. Zudem sei zu prüfen, ob dies in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesfinanzhofes auch für Kommunen gilt. Des Weiteren werde man sich intensiv auf das Gespräch mit Binding vorbereiten, kündigt Marianne Müller an.

Abschließend ruft die SPD nach einer Prüfung, ob bei strittigen Gewerbesteuerzahlungen die Schuldsumme festverzinslich zwischenzeitlich angelegt und nach Klärung dann inklusive der tatsächlich erzielten Zinsen ausbezahlt werden könnte.

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