Grenzach-Wyhlen (rr). Unsere Zeitung hat sich die Situation vor Ort einmal angeschaut. Wer sich einige Minuten an die Unterführung mit der abknickenden Vorfahrt stellt, kann beobachten: Einige Autofahrer blinken, viele aber auch nicht. Die Busfahrer schalten bis auf wenige Ausnahmen stets die Blinker ein, auch die meisten Lastwagen-Fahrer, bei den Personenwagen jedoch ist es genau umgekehrt.
Profis wissen es eben besser. Denn die Straßenverkehrsordnung regelt diese Situation ganz eindeutig: Wer die Fahrtrichtung ändert, hat dies rechtzeitig anzuzeigen, unabhängig davon, ob man auf einer gleichrangigen Straße fährt oder nicht. So beginnt der Paragraf 9 der StVO. Wer also von Grenzach kommend der B 34 folgt und zur Bahnunterführung abbiegt, muss den Blinker setzen. Besonders wichtig ist dies für jene, die vom Wohngebiet „Rippel“ kommend geradeaus auf die Bundesstraße auffahren möchten. Sie könnten nämlich darauf vertrauen, dass der Gegenverkehr ebenfalls geradeaus fährt – weil ja nicht geblinkt wird. Dann könnte es brenzlig werden.