Grenzach-Wyhlen Ein Wunder, dass es nicht kracht

Die Oberbadische
Die abknickende B 34 im Grenzacher Hornboden sorgt bei vielen Autofahrern für Verwirrung. Und kaum einer weiß, dass man an dieser Stelle den Blinker setzen müsste. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Verkehr: Kaum ein Autofahrer setzt auf der abknickenden B 34 im Hornboden den Blinker

Manchmal weisen scheinbar belanglose Gespräche mit Bekannten auf einen Umstand hin, der zum Nachdenken anregt. So meinte kürzlich jemand, da gebe es doch tatsächlich Autofahrer, die an der Kurve zur Eisenbahnunterführung im Hornboden in Grenzach blinken. Müssen sie das? Ja. Doch kaum einer tut’s.

Grenzach-Wyhlen (rr). Unsere Zeitung hat sich die Situation vor Ort einmal angeschaut. Wer sich einige Minuten an die Unterführung mit der abknickenden Vorfahrt stellt, kann beobachten: Einige Autofahrer blinken, viele aber auch nicht. Die Busfahrer schalten bis auf wenige Ausnahmen stets die Blinker ein, auch die meisten Lastwagen-Fahrer, bei den Personenwagen jedoch ist es genau umgekehrt.

Profis wissen es eben besser. Denn die Straßenverkehrsordnung regelt diese Situation ganz eindeutig: Wer die Fahrtrichtung ändert, hat dies rechtzeitig anzuzeigen, unabhängig davon, ob man auf einer gleichrangigen Straße fährt oder nicht. So beginnt der Paragraf 9 der StVO. Wer also von Grenzach kommend der B 34 folgt und zur Bahnunterführung abbiegt, muss den Blinker setzen. Besonders wichtig ist dies für jene, die vom Wohngebiet „Rippel“ kommend geradeaus auf die Bundesstraße auffahren möchten. Sie könnten nämlich darauf vertrauen, dass der Gegenverkehr ebenfalls geradeaus fährt – weil ja nicht geblinkt wird. Dann könnte es brenzlig werden.

StVO ist eindeutig

Der ADAC erläutert dazu: „Die Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.“ Das heißt aber auch, dass bei der Fahrt durch die Kurve in beiden Richtungen der Blinker einzuschalten ist, also auch, wenn das Fahrzeug von der Umfahrungsstraße kommend hinter der Brücke auf die alte Straßenführung einbiegt.

Wie Beobachtungen vor Ort ergeben haben, verhalten sich deutsche wie Schweizer Autofahrer an dieser Stelle übrigens nahezu gleich: Kaum ein Eidgenosse setzt vorschriftsgemäß den Blinker, sondern folgt dem abknickenden Straßenverlauf „einfach so“. Dabei ist das Schweizer Straßenverkehrsgesetz in diesem Punkt mit der StVO nahezu identisch.

Besonders kurios ist aber eines: Oft kommt es vor, dass Autofahrer, die von der Grenzacher Ortsmitte geradeaus in Richtung „Rippel“ fahren, den Blinker nach rechts einschalten, obwohl die Straße geradeaus führt.

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