Springender Punkt ist die aus Sicht der Gemeinde Grenzach-Wyhlen fehlende Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahme. Damit habe sich das Verwaltungsgericht auf die Klage der Gemeinde gar nicht auseinandergesetzt, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs, dass es ausreiche, dass BASF zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahmen, also zum dauerhaften Pumpen und gegebenenfalls zum Neubau der Spundwände alle 50 bis 100 Jahre, verpflichtet sei, überzeuge nicht.
Bürgermeister Benz sagt dazu: „Aus unserer Sicht bedeutet das im Bundesbodenschutz verankerte Nachhaltigkeitsprinzip, dass von unserer Generation verursachte Gefahren heute zu beseitigen sind, und zwar von den Verursachern. Nachhaltig ist es nicht, wenn Altlasten ohne jede Gefahrenminderung künftigen Generationen überlassen werden.“
Es gehe nicht an, künftige Generationen dauerhaft zur Aufrechterhaltung von Sanierungsmaßnahmen zu verpflichten. Der Sanierungserfolg selbst müsse jetzt erreicht werden, die Sicherung sei Sache der heute lebenden Generation.
Reinhard Sparwasser: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz bestätigt unsere Position eindrucksvoll.“ Über diese Fragen von grundsätzlicher Bedeutung hätte der Verwaltungsgerichtshof jedenfalls nicht ohne ordentliches Berufungsverfahren entscheiden dürfen. Auch dies verletze die Prozessgrundrechte der Gemeinde, ergänzt Peter Neusüß.
Das Verwaltungsgericht hatte die Berufung der Klage des BUND mit dieser Begründung zugelassen. Die Gemeinde unterstützt den BUND bei diesem Verfahren nach Kräften. „Es ist aus unserer Sicht aber nicht nachvollziehbar, dass ein Umweltverband klagebefugt ist, wir als unmittelbar betroffene Gemeinde aber nicht“, betont Tobias Benz und verweist auf die große Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung.
VGH-Termin am 14. Juli
Die Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in diesem Verfahren ist für den 14. Juli in Mannheim terminiert. Zu diesem Berufungsverfahren hätte aus Sicht der Gemeinde Grenzach-Wyhlen auch sie selbst zugelassen werden müssen. Daher jetzt die Verfassungsbeschwerde.