Grenzach-Wyhlen Gefahr durch Schadstoffe

Die Oberbadische
Die Vertreter der BUND-Ortsgruppe: Herwig Eggers und Irene Blaha Foto: Heinz Vollmar

Justiz: Klageberechtigung des BUND auch in zweiter Instanz verneint

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) will auch nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Sachen Keßlergrube in Grenzach-Wyhlen weitere juristische Schritte prüfen.

Grenzach-Wyhlen (mv). Diese sollen dazu führen, dass zunächst die Revisionsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen wird. Außerdem will sich der BUND weiterhin für die Beteiligung der Gemeinde am juristischen Verfahren engagieren und vermehrt die Öffentlichkeit über das BASF-Sanierungsprojekt aufklären. Im Fokus des BUND steht Begleitung der Entwicklung und Qualifizierung der Grundwasserreinigungsanlage bei der BASF.

Während eines Pressegesprächs referierten die Vorsitzende der BUND-Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen, Irene Blaha, und ihr Vorgänger Herwig Eggers am Montag zu offenen ökologischen wie juristischen Fragen.

In Bezug auf die Klageberechtigung des BUND, diese wurde bisher auch in zweiter Instanz verneint, seien weiter wichtige Details unklar. Die entsprechenden Abklärungen der juristischen Fachpersonen des BUND mit dem gemeinsamen Anwalt unter Einbeziehung der Gemeinde würden jedoch bereits laufen. Die BUND-Vertreter betonten in diesem Zusammenhang, bereits jetzt sei festzustellen, dass der juristische Streit erforderlich sei, aber nicht der einzige Weg bleibe, um den zurückgewiesenen Widerspruch gegen die BASF-Planung wirksam zu machen.

Beide BUND-Vertreter hoffen, dass die Revisionsbeschwerde erfolgreich verlaufen wird und mittelfristig auch das Bodenschutzgesetz geändert wird. Irene Blaha konstatierte: „Wenn man Nachhaltigkeit bei der Sanierung der Keßlergrube, Perimeter 2, erreichen will, dann muss das Gesetz geändert werden.“

Herwig Eggers Eggers ging noch einmal auf die Signalwirkung der BASF-Sanierungs-Option ein und bezog sich auch auf das Abpumpen des kontaminierten Grundwassers. Dieses werde letztendlich der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeleitet, bevor es in den Rhein fließe. Inwieweit die ARA dafür ausgelegt sei und wie viel Restschadstoffe in den Rhein und ins Trinkwasser gelangen, darüber gebe es keine ausreichenden Auskünfte.

Harsche Kritik äußerten beide BUND-Vertreter an der BASF-Firmenpolitik. Diese sei so ausgelegt, dass die Schadstoffe im Perimeter 2 möglichst günstig entfernt würden und die Sanierung so kostengünstig wie möglich durchgeführt werden könne. Die BUND-Ortsgruppe, die sich im guten Einvernehmen mit dem Landesverband sieht, nehme das Argument der Zumutbarkeit der Kosten für die BASF ernst, bestehe aber weiterhin auf einer zügigen Entfernung der hinderlichen und gesundheitsgefährdenden Schadstoffe.

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