Grenzach-Wyhlen Gegen noch mehr Daddelbuden

Die Oberbadische
„50er-Serie! Volles Risiko – und zack!“: Das Spielen an Automaten birgt auch ein Suchtrisiko. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

„Oberdorf“: Bebauungsplan soll Ausbreitung von Spielotheken und ähnlichen Etablissements eindämmen

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will den sich ausbreitenden Einrichtungen wie Spielotheken, Wettbüros und vergleichbaren „Vergnügungsstätten“ einen Riegel vorschieben. Für einen Kernbereich in Wyhlen wird dazu der Bebauungsplan „Oberdorf“ aufgestellt.

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Es gibt sie weder auf der französischen noch auf der Schweizer Rheinseite: Nicht umsonst siedeln sich Betreiber von Wettbüros, „Daddelbuden“ und vergleichbaren Einrichtungen sehr gerne auf der deutschen Seite des Dreiländerecks an. Denn das Geschäft mit den Geldspielautomaten ist lukrativ: Das Publikum bringt sein gutes Geld aus drei Ländern, die Gewinnspannen sind durchaus beachtlich, eine höhere Ladenpacht – wie in guten und zentralen Lagen üblich – ist für die Betreiber dieser Einrichtungen daher weniger das Problem.

Ein Blick nach Lörrach und ganz besonders auch nach Weil am Rhein zeigt schnell, wohin in diesem Bereich die Reise geht: Schließt ein etabliertes Geschäft, eröffnet darin oftmals – neben den überall wie Pilze aus dem Boden schießenden Neonlicht-Shishabars und Nagelstudios – ein Wettbüro, eine „Spielhölle“ oder ähnliche Vergnügungsstätte.

Die Begleiteffekte solcher Einrichtungen sind nicht immer die besten, wie auch aus der Begründung für den Bebauungsplan „Oberdorf“ Wyhlen hervorgeht.

Noch gilt im „Oberdorf“ eine Veränderungssperre, welche jedoch im Sommer ausläuft. Diese war im Jahr 2017 erlassen und später verlängert worden, als ein Bauherr die bestehenden Gasträume im Anwesen Lörracher Straße 8 in ein Wettbüro umwandeln wollte.

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen muss nun rasch Nägel mit Köpfen machen, will sie dieses Vorhaben – und eventuelle weitere im Plangebiet – auf lange Sicht „steuern“ respektive ausschließen.

Instrument dafür ist der Bebauungsplan „Oberdorf“ (einfaches Verfahren), für dessen Offenlage der Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig den Weg freigemacht hat.

Geltungsbereich:

Das beiderseits der B 34 liegende Plangebiet „Oberdorf“ wird im Norden durch die Bergstraße mit anschließender Bestandsbebauung, östlich durch die Klosterstraße, im Süden durch die Bestandsbebauung der B 34 und im Westen zur Schlipfhalde hin eingegrenzt.

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