Grenzach-Wyhlen Grenzach-Wyhlen muss sechs Millionen Euro zurückzahlen

Die Oberbadische
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„Gewerbesteuer-Dilemma“: Offenbar Einigung im Klärungsverfahren zwischen Deutschland, Schweiz und USA erzielt                                                                                                                                           

Bewegung im „Gewerbesteuer-Dilemma“: Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen muss der Firma Roche rund sechs Millionen Euro inklusive Zinsen zurückbezahlen. Nach Informationen unserer Zeitung hat es im Klärungsverfahren zwischen der Schweiz, den USA und der Bundesrepublik Deutschland eine Einigung gegeben.

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Wie Die Oberbadische aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, soll es sich um „nur“ rund sechs Millionen Euro inklusive Zinsen handeln, welche die Kommune dem Pharmariesen zurückerstatten muss. Bisher musste die Gemeinde von einem Gesamtrisiko von 21 Millionen Euro ausgehen (wir berichteten). Nun kommt sie offenbar mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon. Zumal in jüngerer Vergangenheit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, hatte der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsverabschiedung im Januar 2018 beschlossen, die Hälfte der potenziellen Risikosumme auf die Seite zu legen, obwohl dies den kommunalen Investitionsrahmen auf Jahre einschränken würde. Eine Entscheidung, die sich angesichts der aktuellen Entwicklung auszahlen dürfte. Sie verhindert, dass Grenzach-Wyhlen plötzlich finanziell komplett mit dem Rücken zur Wand steht. Denn dass im Klärungsverfahren eine Entscheidung fallen würde, war zwar abzusehen. Alleine die Frage nach dem „Wann“ war aber bis zuletzt offengeblieben. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen ist an dem Verfahren selbst nämlich nicht beteiligt.

Hintergrund ist, dass Roche zwar über Jahre Gewerbesteuern abgeführt, jedoch die Rechtmäßigkeit, diese hier zu entrichten, angefochten hat. Diese Anfechtung ist seit Jahren Gegenstand eines Klärungsverfahrens zwischen Schweiz, USA und Deutschland. Als „Nichtbeteiligte“ am Verfahren hat die Kommune zwar kein Recht auf Auskunft über den Stand der Verhandlungen. Trotzdem ist sie verpflichtet, die gezahlten Gewerbesteuern dem Unternehmen direkt zurückzuerstatten – zuzüglich der bisher aufgelaufenen Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Neben Grenzach-Wyhlen sind auch andere Städte betroffen, in denen Roche Niederlassungen hat: Mannheim und Penzberg.

Bürgermeister Tobias Benz will sich gegenüber Die Oberbadische mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zur Sache äußern. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. „Wir werden zunächst den Gemeinderat ausführlich informieren und danach an die Öffentlichkeit gehen“, bittet der Rathauschef im Gespräch mit unserer Zeitung um Geduld und Verständnis.

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