Hintergrund ist, dass Roche zwar über Jahre Gewerbesteuern abgeführt, jedoch die Rechtmäßigkeit, diese hier zu entrichten, angefochten hat. Diese Anfechtung ist seit Jahren Gegenstand eines Klärungsverfahrens zwischen Schweiz, USA und Deutschland. Als „Nichtbeteiligte“ am Verfahren hat die Kommune zwar kein Recht auf Auskunft über den Stand der Verhandlungen. Trotzdem ist sie verpflichtet, die gezahlten Gewerbesteuern dem Unternehmen direkt zurückzuerstatten – zuzüglich der bisher aufgelaufenen Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Neben Grenzach-Wyhlen sind auch andere Städte betroffen, in denen Roche Niederlassungen hat: Mannheim und Penzberg.