Grenzach-Wyhlen Jeden Käfer-Verdacht sofort melden

Die Oberbadische
Mit diesen in Teilen Grenzachs aufgestellten Schildern soll die Bevölkerung für das Thema „Asiatischer Laubholzbockkäfer“ sensibilisiert werden. Foto: Patrick Netzlaff Foto: Die Oberbadische

Laubholzbockkäfer Landratsamt und Regierungspräsidium erlassen gemeinsame Allgemeinverfügung

Das Landratsamt Lörrach hat zusammen mit der Höheren Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung für Grenzach-Wyhlen über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen.

Grenzach-Wyhlen (ov/net/tn). Dies wurde notwendig, nachdem im Juni eine Larve des Käfers in einem Baum am Rheinuferweg im Grenzacher Gewann „Hornboden“ nachgewiesen wurde (wir berichteten). Ziel der Verfügung ist letztendlich die Ausrottung des Laubholzbockkäfers an dem Punkt des Erstbefalls auf Grenzacher Gemarkung.

In der EU und in der Schweiz besitzt der Käfer den Status eines Quarantäneschädlings, dessen Ausbreitung in Europa verhindert werden soll. Um dies zu erreichen, wurde in Grenzach eine Überwachungszone auf deutschem Staatsgebiet mit einem Radius von einem Kilometer um den befallenen Baum am Rheinuferweg eingerichtet.

„Diese Zone muss bis Juni 2016 bestehen bleiben, wobei das Monitoring noch vier Jahre weiter betrieben wird. Dies hängt davon ab, ob noch neue Funde auftauchen“, sagt Klaus Nasilowski vom Fachbereich Landwirtschaft beim Landkreis Lörrach. Dazu wird den Anwohnern geraten, ein Auge auf ihre Pflanzen und Bäume zu werfen, um den Käfer frühestmöglich zu entdecken. Dabei sind folgende Befallsmerkmale besonders zu beachten und typisch für den Asiatischen Laubholzbockkäfer: Eiablagestellen, Ausbohrlöcher, Reifungsfraß und Rindenschäden mit Auswurf von Nagespänen. „Vom Sommer bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich gut 15 Haushalte aus Grenzach-Wyhlen aufgrund eines Verdachtsfalls gemeldet. Auch seitdem entsprechende Hinweisschilder aufgestellt wurden, kamen neue Anrufe hinzu. Zum Glück haben die Anwohner aber nur andere Arten mit dem gesuchten Käfer verwechselt“, ergänzt Nasilowski.

Der Laubholzbockkäfer ist ein in Ostasien heimischer Holzschädling, der den Baumbestand im Siedlungsgebiet und Offenland ebenso wie die Wälder bedroht. Von dem eingeschleppten Insekt geht ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus. Die Larven des Käfers bohren sich in das Holz gesunder Laubbäume und können diese schnell zum Absterben bringen. Bei ungehemmter Ausbreitung führen die Fraßgänge der Schädlinge zum Abbrechen auch größerer Äste und können so Personen und Gegenstände erheblich gefährden.

Mit der Allgemeinverfügung sind auch die Bürger und Gewerbetreibenden verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder „Besitzer von Laubbäumen“ in der Überwachungszone steht in der Pflicht, seine Laubgehölze zu begutachten. Dies schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein. Auch lagerndes Laubholz wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz muss von den Besitzern kontrolliert werden.

Meldungen (siehe Infokasten) sollten genaue Angaben des Absenders und des Fundortes enthalten. Dabei sind digitale Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven hilfreich. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind.

Die Allgemeinverfügung regelt weiterhin die Verbringung der vom Schädling bevorzugten Laubholzpflanzen aus der Überwachungszone heraus. Stammholz, Brennholz, Äste oder Holzabfälle entsprechender Laubgehölze dürfen die Überwachungszone nur noch verlassen, wenn das Holz zuvor entrindet und sachgerecht hitzebehandelt wird oder in Teile von höchstens 2,5 Zentimetern Stärke und Breite zerkleinert worden ist. Die Verbringung des behandelten Holzes muss zudem mindestens zwei Werktage zuvor bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Auch Abfälle von Laubholzschnitt mit einem Durchmesser von über einem Zentimeter dürfen die Überwachungszone nicht mehr unbehandelt verlassen.

Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Grenzach-Wyhlen am Heerweg im Gewann Hornboden einen zentralen Häckselplatz eingerichtet. Dort wird der Gehölzschnitt durch eine beauftragte Fachfirma ordnungsgemäß zerkleinert.

Bei Verdacht auf Laubholzbockbefall außerhalb des Waldes muss man das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz unter Tel. 07621/410 4403 oder per E-Mail an landwirtschaft@loerrach-landkreis.de verständigen. Meldungen den Wald betreffend sind an die Forstzentrale Schopfheim unter Tel. 07621/410 4300 oder per E-Mail an forstzentrale@loerrach-landkreis.de zu richten.

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