Grenzach-Wyhlen Keine justiziablen Tattoos mehr

Tim Nagengast
Tätowierungen liegen als Körperschmuck im Trend. Manch einer nutzt sie aber auch als Litfaßsäule, um eigene extreme Ansichten zur Schau zu tragen. Um dagegen vorgehen zu können, werden in Grenzach-Wyhlen jetzt die Bäderordnungen geändert Foto: pixabay/McLee

Tätowierungen mit anstößigen, diskriminierenden, rassistischen, volksverhetzenden oder anderweitig justiziablen Botschaften oder Symbolen dürfen in den Bädern und Saunen von Grenzach-Wyhlen nicht mehr gezeigt werden. In Zukunft gilt: Entweder abdecken oder nach Hause gehen.

Einmütig hat der Hauptausschuss am Dienstagabend die entsprechende Änderung der Badeordnungen für das Hallenbad, das Freibad und die Sauna gutgeheißen. Das letzte Wort hat in dieser Sache zwar der Gemeinderat. Aufgrund der zahlreichen Wortmeldungen im Hauptausschuss dürfte die Zustimmung des Gemeindeparlaments jedoch nur eine reine Formsache sein.

Badegast fällt auf

Was war passiert? Grünen-Gemeinderätin – und leidenschaftliche Badbesucherin – Annette Grether traute ihren Augen nicht, als sie sowohl im Dezember als auch Mitte Januar im Kinderbecken des Grenzacher Hallenbads einen Mann beobachtete, der dort mit seinem Kind spielte. Der Mann sei stark tätowiert gewesen. Unter anderem habe er ein „Fadenkreuz“ – gemeint ist wahrscheinlich ein Keltenkreuz – als Tattoo am Hals gehabt, auf dem Dekolleté den Satz „Jedem das Seine“, darunter quer über die Brust einen Adler, am rechten Ellbogen eine „Schwarze Sonne“ und auf der linken Schulter ein „h“ in Frakturschrift getragen. Ein weiterer tätowierter Text sei aufgrund der Entfernung nicht lesbar gewesen.

Sie habe den Mann aber nicht angesprochen. Sie selbst und auch das Barpersonal hätten den Mann nicht gekannt, wie Grether präzisierte.

Gemeinsam mit ihrer Fraktion hatte sie jüngst den Antrag eingebracht, einen entsprechenden Passus in die Bäderordnungen aufzunehmen, dass eindeutig strafrechtlich relevante Tätowierungen in den entsprechenden Einrichtungen abzudecken seien und nicht gezeigt werden dürften.

Räte gehen mit

Alle Mitglieder des Technischen Ausschusses folgten dem Antrag der Grünen ohne Zögern. Es gehe darum, eine rechtssichere Handhabe zu haben, um entsprechende Personen des jeweiligen Bades zu verweisen, sofern sie der Aufforderung, ihre Tätowierungen abzudecken, nicht nachkommen wollten, hieß es. Sein Bäderteam gehe da ebenfalls voll mit, wie Bäderleiter Massimo Pinto im Ausschuss bekräftigte.

Tilo Levante (FDP) regte im Verlauf der Debatte noch an, die Badeordnungen dahingehend zu ergänzen, „dass es auch darum geht, was auf dem Kleid ist und nicht nur darunter – nicht, dass dann da einer mit Badehose plus Hakenkreuz drauf ankommt“.

Nicht alles ist verboten

Das Keltenkreuz wird seit Jahren in der rechtsextremen Szene als Hakenkreuz-Ersatz benutzt und ist in diesem Kontext inzwischen verboten. Dies gilt auch für den Spruch „Jedem das Seine“, der als Motto über der Tür des KZs Buchenwald prangte. Nicht verboten sind hingegen die „Schwarze Sonne“ (eine Art vielspeichiges Sonnenrad aus Sig-Runen, das in der rechtsextremen und der rechtsesoterischen Szene verwendet wird) sowie der (Reichs)-Adler, sofern er nicht um verbotene NS-Symbole ergänzt wurde. Das kleine „h“ in Frakturschrift ist ein in der (Fußball)-Hooliganszene beliebtes Symbol.

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