Grenzach-Wyhlen Kinderhaus hat nasse Probleme

Die Oberbadische

Wasserschaden: Zurzeit ist die Aufnahme des Regelbetriebs nach den Sommerferien gefährdet

Das „Kinderhaus“ in Wyhlen hat zurzeit mit einem enormen Wasserschaden zu kämpfen. Nach derzeitigem Stand der Dinge ist der Regelbetrieb nach den Sommerferien unmöglich.

Grenzach-Wyhlen (mv). Nach Informationen des stellvertretenden Bauamtsleiters, Rudolf Schartel, hat man bereits kurz vor den Sommerferien im Sanitärbereich des Kindergartens ein defektes Eckventil unterhalb eines Kinderwaschbeckens entdeckt. Nach genauerer Untersuchung habe man in unmittelbarer Nähe auch kleinere Schimmelflecken gesichtet. Mittlerweile steht fest, dass sich große Wassermengen unterhalb des isolierten Fußbodens über weite Teile des Kindergartens verteilt und entsprechende Schäden verursacht haben. Dies bestätigte vor Ort auch ein beauftragter Techniker eines Freiburger Unternehmens.

Trocknungsgeräte in Dauereinsatz

Er sagte, dass man vorerst über 30 Trocknungsgeräte im gesamten Kindergartenbereich verteilt aufgestellt habe, um die Räume aber vor allem auch den Bereich unter den Fußböden, in denen auch noch eine Fußbodenheizung verläuft, zu trocknen.

Wenn man das Kinderhaus derzeit aufsucht, so kann man daher lange, tentakelartige Schläuche sehen, deren Enden an verschiedenen Stellen des Bodens in Bohrungen stecken, um die feuchten und nassen Unterbodenschichten während der Trocknung überhaupt zu erreichen.

Schartel teilte mit, dass man von einem mehrere Hunderttausend Euro teuren Schaden ausgehen müsse. Darüber hinaus verwies er darauf, dass die Schadensbehebung noch rund acht Wochen andauern würde, was einen Regelbetrieb des Kinderhauses nach den dreiwöchigen Sommerferien unmöglich mache. Dies bestätigte auch das beauftragte Architekturbüro Kromer-Piek auf Nachfrage. Das Büro geht derzeit davon aus, dass ein Betrieb pünktlich nach den Sommerferien ausgeschlossen ist.

Schartel erinnerte im Zuge der Schadensregulierung daran, dass das gesamte Mobiliar des Kindergartens aus den vom Wasser befallenen Räumen ausgeräumt werden musste, um die Trocknungsarbeiten zu ermöglichen. Darüber hinaus müssten die Räumlichkeiten desinfiziert werden, was ebenfalls Zeit in Anspruch nehme. Auf Nachfrage bestätigte Schartel, dass es sich beim Wasserschaden um einen Haftpflichtschaden handle, der von der entsprechenden Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung bezahlt werden muss.

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