Grenzach-Wyhlen Kommt der Blaurock, wird es teurer

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Gebühren für Einsätze der Feuerwehr werden landesweit vereinheitlicht

Von Tim Nagengast

In Grenzach-Wyhlen werden neue Gebührensätze für den Einsatz der Feuerwehr eingeführt. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Landes Baden-Württemberg, welche die Kommune umsetzen muss. Rücken die Blauröcke aus, wird es künftig teurer.

Grenzach-Wyhlen. Die von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil stark von einander abweichenden Gebührensätze für die Einsätze der Feuerwehr sollen bald der Vergangenheit angehören. Um eine Harmonisierung zu erreichen, hat das Land eine entsprechende Verordnung erlassen. Demnach muss Grenzach-Wyhlen eine entsprechende Satzung mit dem etwas sperrigen Namen „Feuerwehrkostenersatzsatzung“ (kurz: FwKS) beschließen. Ordnungsamtsleiter Jürgen Käuflin äußerte sich im Hauptausschuss zufrieden, dass künftig landesweit einheitliche Gebühren gelten.

In der FwKS werden zunächst die Gebührensätze pro Stunde für Einsatzfahrzeuge aller Art geregelt. Bezüglich der Höhe der Entschädigung, die die Feuerwehrleute künftig für einen Einsatz („Feuerwehr-Entschädigungssatzung“, FwES) bekommen, gebe es hingegen noch Klärungsbedarf mit dem Innenministerium sowie dem Städte- und Gemeindetag, hielt Käuflin fest. Er geht aber davon aus, dass die entsprechende Regelung in etwa zwei Monaten nachgereicht wird.

Fest steht: Die Gebühren für die Einsätze der Feuerwehr steigen zum Teil deutlich. So werden für die Drehleiter künftig – abhängig vom Modell – 223 oder sogar 264 anstatt bisher 110 Euro pro Stunde fällig. Der Einsatzleitwagen ELW 1 kostet neu 34 Euro pro Stunde. Gleiches gilt für den Rüstwagen.

Einen Sonderfall bildet das seit einigen Monaten in Grenzach-Wyhlen stationierte Feuerwehrboot samt „Gerätewagen Ölsperre“. Für das Boot werden laut Satzung 44,81 Euro pro Stunde fällig. Es gehört nicht der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, sondern dem Landkreis Lörrach.

Wer die Satzung zur Hand nimmt, entdeckt darin zudem weitere Neuerungen: So wird festgelegt, dass die Feuerwehreinsätze künftig halbstündlich abgerechnet werden. Und auch der technische Fortschritt im KFZ-Bereich hat Einzug in die Satzung gehalten: So wird neu ein Kostenersatz fällig, wenn das automatische Notrufsystem eines Autos einen Fehlalarm auslöst und somit für einen Einsatz der Hilfskräfte sorgt.

Interessant ist auch ein punkt, der die Altersabteilung der Feuerwehr betrifft. Laut Paragraf 6 können den Alterskameraden „weitere Aufgaben“ ermöglicht werden. Damit soll der vom Innenministerium herausgegebenen Broschüre „65 plus – Senioren aktiv in unseren Feuerwehren“ Rechnung getragen werden.

Der Hauptausschuss nahm die Vorlage ohne viel Federlesens zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung. Das Gremium hat die entsprechenden Unterlagen am 28. November auf dem Tisch.

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