Weiter wird berichtet, dass an die Kandidaten bestimmte Anforderungen gestellt werden, um überhaupt in den Partnerschaftsausschuss gewählt werden zu können. Dazu zählt, dass sie italienische Staatsbürger sein und über die entsprechenden bürgerlichen und politischen Rechte verfügen müssen. Hinzu kommt, dass sich die Kandidaten dazu verpflichten müssen, junge Menschen aus den Partnergemeinden in ihrem Zuhause beherbergen müssen – außer in bestimmten Ausnahmefällen.
Auf Nachfrage bestätigte Ulrike Ebi-Kuhn (CDU) – selbst Mitglied im Städtepartnerschaftskomitee in Grenzach-Wyhlen – dass es diese Verpflichtung für die Mitglieder des Komitees aus Grenzach-Wyhlen nicht gebe. Sie seien auf Vorschlag der Gemeinderatsfraktionen nach den jeweiligen Kommunalwahlen für das Verschwisterungskomitee bestimmt worden. Auch Nicht-Gemeinderatsmitglieder können im Städtepartnerschaftskomitee von Grenzach-Wyhlen Mitglied sein.