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Grenzach-Wyhlen Prävention statt Sanktion im Fokus

Rolf Rombach

Jugendschutz: Erstmals offizielle „Alkohol-Testkäufe“ in Grenzach-Wyhlen. Drei Viertel halten sich daran.

Grenzach-Wyhlen - Der Schutz vor Alkoholvergiftungen und ihren Folgen stand im Vordergrund des ersten offiziell durchgeführten Testkaufs von hochprozentigem Alkohol in der Doppelgemeinde. Durchgeführt wurde diese Aktion in enger Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Polizei und der Villa Schöpflin als Zentrum für Suchtprävention im Landkreis Lörrach.

Im Rahmen eines Pressegesprächs gaben die Verantwortlichen einen Einblick in die Maßnahme, die im heimischen Kreis bisher in Lörrach, Weil am Rhein, Schopfheim und Rheinfelden durchgeführt wurde. Im Vordergrund stehe stets die Prävention und nicht die Sanktion, wie allgemein betont wurde.

„Wir wollen niemanden an den Pranger stellen“, erklärte Franziska Zehner (Villa Schöpflin). Es gehe um das Sensibilisieren zum Schutz vor Alkoholvergiftungen durch transparente Vermittlung des Jugendschutzgesetzes. „Bei Bewusstlosigkeit besteht im Winter die Gefahr des Erfrierens, im Sommer könnte es zu Badeunfällen kommen. Oder die Personen ersticken an ihrem Erbrochenen“, fuhr Zehner fort.

Kostenlose Schulungen und Infomaterial

Erfreut waren die Verantwortlichen, dass in sechs von acht Fällen der Jugendschutz in Grenzach-Wyhlen eingehalten wurde. Eine 17-Jährige wurde nach entsprechender Vorbereitung zum Kauf von hochprozentigem Alkohol geschickt. Im Anschluss wurden die Verkäufer beziehungsweise Filialverantwortlichen über den Test diskret informiert. „Häufig wurde gut reagiert. Dann gab es ein entsprechendes Lob an die Geschäfte“, sagte Polizeipostenleiter Manfred Geiges. Bei Verstößen folgte allerdings eine Anzeige. Als Strafmaß sind bis zu 50 000 Euro möglich, wie Franziska Zehner erläuterte. Die Villa Schöpflin rät daher bei Hochprozentigem zu Ausweiskontrollen bei Personen, die bis etwa 30 Jahre alt aussehen. „Bei Stammkunden kennt man sich ja häufig bald und muss das dann nicht mehr tun.“

Was mancher unterschätzt: Das Strafmaß gilt auch für Volljährige, die Minderjährige mit Alkohol „versorgen“. „Wer das macht, ist für die Folgen haftbar.“ Daher dürfen Verkäufer bei Verdacht auf illegale Weitergabe die Abgabe des Alkohols verweigern.

Die Polizei rät Vereinen bei Veranstaltungen bei entsprechendem Fehlverhalten beiden Beteiligten einen Platzverweis auszusprechen. Mancher Veranstalter untersagt daher bereits generell Minderjährigen den Zutritt, um diese rechtliche Klippe zu umschiffen.

Den Verkaufsstellen von Alkohol und Vereinen bietet die Villa Schöpflin kostenlose Schulungen und Informationsmaterial zur Prävention an. Spätestens nach einer Klinikeinlieferung mit Alkoholvergiftung werden Betroffene und ihre Familien durch das Präventionsprogramm „HaLT“ („Hart am LimiT“) persönlich durch die Villa Schöpflin angesprochen.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, werden die Testkäufe 2019 fortgesetzt. Wünschenswert: Die gute Einstiegsquote von 75 Prozent auf 100 Prozent zu steigern.

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