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Grenzach-Wyhlen Praktische Hilfe ist dringend nötig

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Grundsteuerreform: CDU-Senioren holen mit Bernhard Greiner einen ausgewiesenen Experten

Landauf, landab ist der Frust groß über die Reform der Grundsteuer und den damit einhergehenden „Papierkram“, mit dem zahlreiche Eigentümer zu kämpfen haben. Und daran bisweilen schier verzweifeln. Grund genug für die CDU-Senioren-Union Grenzach-Wyhlen, mit Bernhard Greiner einen ausgewiesenen Experten für einen Vortrag samt praktischer Hilfen zu gewinnen. Der Zuspruch war enorm.

Grenzach-Wyhlen (mv/tn). Wie sehr das Thema den Nerv getroffen hat, zeigte sich alleine schon daran, dass der „Rössle“-Saal die große Zahl an Zuhörern kaum noch fassen konnte. Greiners Vortrag dürfte rückblickend die bisher bestbesuchte Infoveranstaltung der Senioren-Union gewesen sein.

Der aus Grenzach stammende und im Dorf bestens bekannte Fachmann – im Hauptberuf Vorsitzender des Gutachterausschusses Bad Säckingen – bot den Zuhörern rein ehrenamtlich nicht nur theoretische, sondern auch ganz praktische Hilfe an. Und diese wurde gerne angenommen. So gerne sogar, dass er selbst seit dem Vortragsabend nahezu täglich darauf angesprochen werde, Unterlagen verschicken oder ausdrucken und weiterreichen müsse, wie Robert Knittel, Vorsitzender der CDU-Senioren, festhält. „Wir hatten noch nie so einen Rücklauf wie auf die Veranstaltung mit Herrn Dr. Greiner“, sagt Knittel.

So viele Zuhörer wie nie

Mit Hilfe von Muster-Erklärungen sagte Greiner beispielsweise, wie Grundstücksbesitzer ihre Feststellungserklärung ausfüllen und einreichen können. Weil wegen der Grundsteuerreform die Bodenrichtwerte neu festgelegt wurden, müssen nun auch Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen eine neue Erklärung einreichen: Und das stellt eben viele Laien vor Schwierigkeiten, die Greiner mit seinem Vortrag aus dem Weg schaffen wollte.

Hintergrund

Die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu reformierende Grundsteuer bewegt die Gemüter. Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen müssen bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung abgeben. Alleine das Ausfüllen der Erklärung ist für viele, nicht mit dem Themenfeld bewanderte Menschen aber zu schwierig oder fast unverständlich. Dass bis vor wenigen Wochen auch die Tabellen der Bodenrichtwerte noch nicht zur Verfügung standen, sorgte ebenso für Kopfschütteln, weil diese für das richtige Ausfüllen der Erklärungen unabdingbar notwendig seien, wie Greiner darlegte.

Der Referent hatte eigens Muster-Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts mitgebracht, anhand derer er den vielen Zuhörern Punkt für Punkt das Ausfüllen erklärte. Außerdem ließ er Tabellen mit den Bodenrichtwerten für Grenzach-Wyhlen herumgehen, aus denen die Zuhörer die für sie festgesetzten Werte ablesen konnten. Dass es trotz Greiners ausführlichem, verständlichen Vortrag noch viele Fragen gab, machte deutlich, wie komplex sich die Materie überhaupt darstellt und selbst informierte und geübte Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksbesitzer ins Grübeln geraten lässt.

Konkrete Hilfe gegeben

Was konnte man konkret aus dem Vortrag von Bernhard Greiner lernen?

Vor allem die richtige Beantwortung der Fragen aus dem Erklärungsbogen zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Dazu zählten in erster Linie Fragestellungen zur Lage des Grundstücks, zur Gemarkung, Angaben zu Grund und Boden, zur Grundstücksnutzung, zusätzliche Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum wie auch zu den Bodenrichtwerten.

In Bezug auf die Frage, wie man die Erklärung abgeben könne, teilte Greiner mit, dass dies über das Programm „Mein Elster“ möglich sei, über PDF-Formulare aus dem Computer (www.grundsteuer-bw.de, www.steuerchatbot.de), die im PC auch ausgefüllt werden können, oder über Formulare, die man direkt bei den Finanzämtern abholen kann.

Entsprechende Steuerbescheide sollen von der Gemeinde frühestens am 1. Januar 2025 verschickt werden so Greiner in seinen Ausführungen. Sollte man mit den Messbescheiden der Finanzämter nicht einverstanden sein, riet der Referent zu entsprechenden Einsprüchen.

Sollte irgendetwas falsch ausgefüllt worden oder entsprechende Erklärungen gar nicht abgegeben worden sein, sei bis Februar 2023 mit keinen Mahnungen zu rechnen sei, hielt Greiner fest. Danach würden den Steuerpflichtigen jedoch entsprechende Erinnerungsschreiben zugeschickt.

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