Konkrete Hilfe gegeben
Was konnte man konkret aus dem Vortrag von Bernhard Greiner lernen?
Vor allem die richtige Beantwortung der Fragen aus dem Erklärungsbogen zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Dazu zählten in erster Linie Fragestellungen zur Lage des Grundstücks, zur Gemarkung, Angaben zu Grund und Boden, zur Grundstücksnutzung, zusätzliche Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum wie auch zu den Bodenrichtwerten.
In Bezug auf die Frage, wie man die Erklärung abgeben könne, teilte Greiner mit, dass dies über das Programm „Mein Elster“ möglich sei, über PDF-Formulare aus dem Computer (www.grundsteuer-bw.de, www.steuerchatbot.de), die im PC auch ausgefüllt werden können, oder über Formulare, die man direkt bei den Finanzämtern abholen kann.
Entsprechende Steuerbescheide sollen von der Gemeinde frühestens am 1. Januar 2025 verschickt werden so Greiner in seinen Ausführungen. Sollte man mit den Messbescheiden der Finanzämter nicht einverstanden sein, riet der Referent zu entsprechenden Einsprüchen.
Sollte irgendetwas falsch ausgefüllt worden oder entsprechende Erklärungen gar nicht abgegeben worden sein, sei bis Februar 2023 mit keinen Mahnungen zu rechnen sei, hielt Greiner fest. Danach würden den Steuerpflichtigen jedoch entsprechende Erinnerungsschreiben zugeschickt.