Wo bleibt die Privatsphäre bei einer engen Wohnbebauung und wie werden Bebauungspläne den privaten Interessen gerecht? Mit dieser Frage befasste sich der Technische Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung.
Stadtplanung: Technischer Ausschuss befasst sich mit Zäunen und Sichtschutz-Maßnahmen
Wo bleibt die Privatsphäre bei einer engen Wohnbebauung und wie werden Bebauungspläne den privaten Interessen gerecht? Mit dieser Frage befasste sich der Technische Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung.
Von Heinz Vollmar
Grenzach-Wyhlen - Auf der Tagesordnung standen zwei Bauanträge, die sich mit der Errichtung eines Gartenzauns und mit einem Sichtschutz zum Nachbargrundstück befassten. Grundlage für die Beurteilung der Anträge ist der Bebauungsplan Siedlung-Stück. Der Plan sieht eine Höhe von Einfriedungen von maximal 80 Zentimetern vor. Mit dieser Vorgabe lässt sich jedoch aus heutiger Sicht so gut wie keine Privatsphäre – beispielsweise gegenüber dem Nachbargrundstück – erzeugen.
Dies gilt so auch für die Bebauung im Buchenweg, wo Reihenhäuser dicht an dicht gebaut wurden und der Wunsch der Bewohner nach einem Sichtschutz und einer Einfriedung immer größer wird. Die Verwaltung befürwortete schließlich die entsprechende Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans auf eine Einfriedungshöhe von 1,20 Meter, soweit keine bauordnungsrechtlichen Belange dagegensprechen. In Bezug auf einen Antrag auf einen entsprechenden Sichtschutz hin zum Nachbargrundstück schlug die Verwaltung eine Höhe von 2,50 Meter und eine Tiefe von maximal 3 Metern vor mit der Begründung „so ist auch der Nachbarschutz gewahrt.“
Das Prozedere rund um die Bauanträge löste Diskussionen aus, die sich auch um die Frage rankten, ob man Bebauungspläne in Bezug auf Einfriedungshöhen und den Sichtschutz zum Nachbargrundstück nicht ändern sollte. Dies sei ein langer und aufwendiger Prozess, sagte Bürgermeister Tobias Benz.
Einig war man sich jedoch in der Einschätzung, dass man neue Bebauungspläne so aufstellen sollte, dass es nicht in regelmäßigen Abständen zu Befreiungen kommen muss. Der Bebauungsplan „Siedlung-Stück“ solle als erstes angepasst werden.
Tilo Levante (FDP) kritisierte das Prozedere und die Diskussionen um Einfriedungen und Sichtschutzregeln. Er sagte, dass man schlichtweg das Nachbarschaftsrecht als Grundlage etablieren sollte. Darin sei ganz genau geregelt, wie Einfriedungen gestaltet werden müssten.