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Grenzach-Wyhlen Regelbetrieb erst wieder ab 29. Juni

Die Oberbadische
Ab dem 29. Juni dürfen alle Kindergärten wieder vollumfänglich öffnen. Wann der Regelbetrieb tatsächlich startet, entscheidet aber der Träger der jeweiligen Einrichtung.Symbolfoto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Kindergärten: Eltern stehen weiter vor Betreuungsproblem / Land kassiert geforderte Öffnungsklausel ein

Die Landesregierung hat am Dienstag ein Eckpunktepapier beschlossen, das für Kindergärten und Krippen eine Rückkehr zum Regelbetrieb ab dem 29. Juni vorsieht. Die unter anderem vom Städtetag geforderte Öffnungsklausel für die – bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen – sofortige Öffnung einzelner Einrichtungen hat das Land allerdings einkassiert. Vor allem berufstätige Eltern stehen also bis Ende des Monats weiterhin vor einem Betreuungsproblem.

Grenzach-Wyhlen (ov/tn). Bürgermeister Tobias Benz hatte fest darauf gesetzt, dass die oben genannte Forderung des Städtetags nach früherer Kita-Öffnung kommen würde. „Den entsprechenden Elternbrief hatte ich schon geschrieben. Zum Glück hatte ich ihn noch nicht abgesendet, als das Eckpunktepapier vom Land kam, denn da stand nämlich nichts drin von wegen früherem Regelbetrieb bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen“, wischt Benz sich den Schweiß von der Stirn. Nicht auszudenken, welche Verwirrung hätte entstehen können. Nichtsdestotrotz begrüßt der Rathauschef den Beschluss der Landesregierung, die Kindergärten und Krippen ab dem 29. Juni wieder zum Regelbetrieb übergehen zu lassen. „Dies ist ein guter Tag für die Kinder und Familien in Baden-Württemberg, die in der Corona-Pandemie bisher leider eine viel zu geringe Lobby hatten.“

Dass es keine Öffnungsklausel für einen sofortigen Regelbetrieb gibt, ist für Benz ein „Wermutstropfen, denn unsere drei gemeindeeigenen Einrichtungen zum Beispiel wären bereits Ende dieser Woche in der Lage gewesen, zum Regelbetrieb zurückzukehren“. Benz hofft nach eigenem Bekunden immer noch, dass die Landesregierung hier ein Entgegenkommen zeigt. Falls rechtlich doch noch möglich, werde man auch früher mit dem Regelbetrieb starten.

Träger entscheiden selbst über Öffnungstermin

Ansonsten gilt: Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat als Träger der drei Kindergärten „Löwenzahn“, „Kinderhaus“ und „Hebelschule“ entschieden, ab Montag, 29. Juni, zum Regelbetrieb zurückzukehren und allen Kindern einen Platz in den gewohnten Gruppen mit den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den kirchlichen und freien Kita-Trägern, sich dieser Vorgehensweise anzuschließen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Umsetzung des Eckpunktepapiers des Landes liege jedoch beim jeweiligen Träger, hält Benz fest.

„Mir ist bewusst, dass es auch Familien sowie Erzieherinnen und Erzieher gibt, die Bedenken bezüglich der nun beschlossenen Rückkehr zum Regelbetrieb haben und Angst vor dem Infektionsrisiko empfinden“, sagt der Bürgermeister. Dies könne er nachvollziehen, zumal das Coronavirus nicht verschwunden sei. Am Ende müsse Politik aber immer eine Abwägung vornehmen und dann entscheiden. Die negativen gesellschaftlichen, familiären und sozialen Folgen einer fortgesetzten Kita- und übrigens auch Grundschulschließung überwögen zwischenzeitlich angesichts des Pandemieverlaufs deutlich, so dass dieser weitere Öffnungsschritt richtig und auch überfällig sei. „In den zurückliegenden Tagen und Wochen haben unsere Einrichtungen und auch mich persönlich viele Rückmeldungen von Eltern erreicht, die aus familiären, sozialen und auch wirtschaftlich-existenziellen Gründen auf eine verbindliche Rückkehrperspektive für ihre Kinder gehofft haben“, bekundet Benz. Die Landesregierung habe die schwierige Lage vieler Familien viel zu lange ignoriert. Andere Länder und Bundesländer seien deutlich schneller zum Kita-Regelbetrieb zurückgekehrt. Nichtsdestotrotz bleibe der Infektionsschutz in den Einrichtungen von zentraler Bedeutung und werde gemäß der geltenden Vorgaben sorgfältig umgesetzt.

Ob für Juni Gebühren anfallen, ist noch offen

Nachdem die Gemeinde für den Monat April und Mai die Kinderbetreuungsgebühren erlassen und zur Unterstützung der Familien auch keine Gebühren für die Notbetreuung erhoben hat (wir berichteten), steht eine solche Entscheidung für den Juni noch aus. Die Gebührenabbuchung sei derzeit ausgesetzt worden, sagt der Rathauschef. „Für den Monat Juni liegt leider noch keine Zusage des Landes über finanzielle Hilfen zur Kompensation der Kita-Gebühren vor“, ergänzt er. Für den ab Juli wieder einsetzenden Regelbetrieb werde die Kommune wieder die regulären Kitagebühren erheben.

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