Grenzach-Wyhlen Straßenführung in der Gartenstraße sorgt für Kopfschütteln

mv
Die Einbahnregelung irritiert viele Autofahrer. Foto: Vollmar

Viele Verkehrsteilnehmer ärgern sich dem Vernehmen nach darüber, dass sie Umwege fahren müssen.

Nach den Sanierungsarbeiten im Kreuzungsbereich der Abtsmatten/Gartenstraße wurde die Einbahnregelung umgekehrt, was so viel bedeutet, dass man jetzt nur noch von der B 34 in Richtung Süden per Einbahnregelung durch die Gartenstraße fahren darf. Über viele Jahre konnte man die Gartenstraße in Wyhlen, die als Einbahnstraße festgelegt war, nur in Richtung Bundesstraße B 34 befahren. Dies war für viele eine Gelegenheit, um nach ihren Einkäufen im Ortszentrum von Wyhlen auf die in Ost-West- Richtung verlaufende Hauptverkehrsader zu gelangen.

Konträre Verkehrsführung

Nachdem seit Dienstag die Sperrungen im Kreuzungsbereich aufgehoben wurden, weisen nun zwei Verkehrszeichen (Einfahrt verboten) mit dem Hinweis (geänderte Straßenführung) auf die ungewohnte und völlig konträre Verkehrsführung hin.

Auf Umwegen unterwegs

Viele Verkehrsteilnehmer ärgern sich dem Vernehmen nach vor allem darüber, dass sie nunmehr Umwege über die Eisenbahnstraße im Osten oder die Hutmattenstraße im Westen hinnehmen müssen, um wieder auf die Bundesstraße B 34 zu gelangen.

Sie fordern eine Rückkehr zur bisherigen Regelung und begründen dies auch mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Gartenstraße, am Roten Platz im Zentrum von Wyhlen sowie in den Abtsmatten.

Für die meisten Verkehrsteilnehmer war es daher bisher einfacher gewesen, direkt in Richtung B34 über die Wyhlener Gartenstraße fahren zu können.

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