Nach den Sanierungsarbeiten im Kreuzungsbereich der Abtsmatten/Gartenstraße wurde die Einbahnregelung umgekehrt, was so viel bedeutet, dass man jetzt nur noch von der B 34 in Richtung Süden per Einbahnregelung durch die Gartenstraße fahren darf. Über viele Jahre konnte man die Gartenstraße in Wyhlen, die als Einbahnstraße festgelegt war, nur in Richtung Bundesstraße B 34 befahren. Dies war für viele eine Gelegenheit, um nach ihren Einkäufen im Ortszentrum von Wyhlen auf die in Ost-West- Richtung verlaufende Hauptverkehrsader zu gelangen.