Grenzach-Wyhlen VGH: Veränderungssperre ist rechtens

Die Oberbadische
Die von der Gemeinde über das BASF-Areal verhängte Veränder­ungssperre ist laut Gerichtsentscheid rechtmäßig. Fotos: zVg/tn Foto: Die Oberbadische

„Rheinvorland-West“: BASF blitzt vor Verwaltungsgerichtshof Mannheim ab / Benz will Kompromiss

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat gestern seine Entscheidung im Normenkontrollverfahren zur Veränderungssperre auf dem BASF-Areal in Grenzach bekanntgegeben. Das Gericht lehnte den Antrag der BASF ab und bestätigte die von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen über das BASF-Areal verhängte Veränderungssperre.

Die Gemeindeverwaltung ist erleichtert. „Das Urteil freut mich“, bekannte Bürgermeister Tobias Benz gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Für ihn sei das Ergebnis im Verhandlungsverlauf „eigentlich absehbar“ gewesen. Wichtig ist dem Rathauschef zu betonen, dass der Verwaltungsgerichtshof einzig über die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre entschieden habe. Die Gemeinde werde selbstverständlich, so Benz, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinvorland-West“ die Interessen von BASF berücksichtigen. Das ganze Verfahren befinde sich allerdings erst in einem sehr frühen Stadium, bekräftigt der Rathauschef. Im Moment würden verschiedene Gutachten mehrerer Fachplaner erstellt. „Aktuell haben wir ja nur einen Vorentwurf“, sagt Benz.

Da die Veränderungssperre im Mai kommenden Jahres auslaufen wird, ist Eile geboten. „Wir werden mit Hochdruck weiterarbeiten“, kündigt der Bürgermeister an, um rasch einen Bebauungsplanentwurf präsentieren zu können, mit dem man ins Verfahren gehen werde. Es werde jedoch nichts über den Kopf von BASF hinweg entschieden, bekräftigt Benz. „Wir werden uns mit BASF zusammensetzen, denn uns ist wichtig, dass wir einen tragfähigen Kompromiss erzielen“, hält der Bürgermeister fest.

BASF will trotzdem in Grenzach investieren

Weniger glücklich über den gestrigen Entscheid des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs ist man erwartungsgemäß bei der Firma BASF. „Wir nehmen den Entscheid des Gerichts zur Kenntnis und werden nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung über die nächsten Schritte entscheiden“, sagt George Basrawi, Geschäftsführer der BASF Grenzach GmbH. „Nach unserer Auffassung stellt die Veränderungssperre einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der BASF dar. Insbesondere beeinträchtigt die Sperre die Absichten der BASF, den Standort Grenzach industriell zu nutzen und weiter zu entwickeln“, unterstreicht der Geschäftsführer. Bis Ende 2018 werde das Unternehmen in Grenzach dennoch über 40 Millionen Euro aufwenden und am Produktionsstandort festhalten. In Grenzach stellt BASF Inhaltsstoffe für die Kosmetik- und Körperpflegeindustrie her und beschäftigt rund 200 Mitarbeiter.

Um den Standort aber wettbewerbsfähiger zu machen, wolle das Unternehmen auf seinen nicht mehr benötigten Flächen weitere Industriebetriebe ansiedeln, teilt BASF-Pressesprecher Franz Kuntz mit. Der aktuelle Vorentwurf der Gemeinde für das „Rheinvorland-West“ genannte Areal sehe jedoch „nur einen sehr eingeschränkten industriellen Kern“ vor, sodass BASF ihr eigenes Nutzungskonzept für das Gelände „nicht oder nur sehr begrenzt“ umsetzen könne. Was den Vorentwurf betrifft, sieht das Unternehmen laut George Basrawi seine Interessen „nicht berücksichtigt“. „Auch wurden wir als Eigentümer bisher nicht in die aktuellen Planungen mit einbezogen“, ergänzt der Geschäftsführer.

Ebenfalls gegen die Veränderungssperre geklagt hatte die Zimmermann-Gruppe, die plante, sich auf dem frei gewordenen Teil des BASF-Areals anzusiedeln. Eine Stellungnahme des Chemie-Entsorgers zur Entscheidung des VGH war gestern nicht zu erhalten.

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