Grenzach-Wyhlen Zaun zwischen Rhein und Freibad

Tim Nagengast
Durch Bäume und Büsche des Grenzacher Freibades führen einige inoffizielle Trampelpfade hinunter ans Rheinufer, die offenkundig auch genutzt werden. Mittels Zaun soll dieser „Schleichverkehr“ künftig unterbunden werden. (Archivfoto) Foto: Tim Nagengast

„Aufreger“: Bürgermeister Benz führt Haftungsgründe an. Baden im Fluss schon seit 1982 verboten.

Grenzach-Wyhlen - Kein „Strandbad“ mehr: Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will im kommenden Jahr zwischen Rheinufer und Freibad einen Zaun ziehen. Dies aus haftungsrechtlichen Gründen, aber auch der Nilgänse wegen, die sich dort niedergelassen haben und ihr neues Revier mit Nachdruck verteidigen.

Offiziell verboten ist das Baden im Rhein auf Höhe des Freibades eigentlich schon seit 1982. Damals hatte die Gemeinde eine entsprechende Verordnung entlassen, den Zugang zum Fluss jedoch nicht durch bauliche Barrieren verhindert. Dies soll sich nun ändern. Dafür wurden 30 000 Euro in den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr eingestellt.

Zweites Schwörstadt?

Droht in Grenzach-Wyhlen nun ein „zweites Schwörstadt“? Bürgermeister Tobias Benz hofft dies nicht, wie er auf Nachfrage einräumt. Gleichwohl ist die Situation rein rechtlich betrachtet in der Doppelgemeinde gleich wie einige Kilometer flussaufwärts. Hier wie dort geht es in erster Linie um die Haftungsfrage. „Im schlimmsten Fall – wenn beispielsweise hier einer im Rhein ertrinkt – müsste die Gemeinde beziehungsweise ich als Bürgermeister meinen Kopf hinhalten. Insofern geht es hier um ein haftungsrechtliches Problem. So ist eben die Rechtsprechung“, hält der Rathauschef fest.

Diese ist aus seiner Sicht zwar „völlig übertrieben“. Denn Benz sieht sich selbst als „Freund von Eigenverantwortung“. An die Rechtslage halten müsse er sich freilich trotzdem. „Eventuelle Kritiker sollten sich fragen, ob sie selbst bereit wären, so eine Verantwortung zu übernehmen. Sie müssten die Rechtsprechung des Landes kritisieren, nicht mich. Glauben Sie mir, ich mache das nicht gerne“, geht Benz in die vorausschauende Offensive. Er hofft, dass der Widerstand nun nicht so groß ausfallen wird wie in Schwörstadt, wo das „Problem“ bis heute nicht ausgestanden ist.

Dass die Gemeinde Grenzach-Wyhlen fast 37 Jahre nach Satzungserlass Fakten schaffen und damit seit langem geltendes Recht durchsetzen will, hat folgenden Grund: Allen Verbotsschildern zum Trotz haben Rheinschwimmer durch das Busch- und Baumwerk zwischen Flussufer und Freibadgelände Trampelpfade gezogen. „Im Sommer habe ich sogar selbst gesehen, wie da Boote angelegt haben, weil die Besatzung am Kiosk mal eben was trinken gehen wollte“, berichtet der Bürgermeister.

Problem: Nilgänse

Hinzu kommen die Nilgänse. Die tierischen Einwanderer aus dem afrikanischen Raum haben den Bereich des Grenzacher Freibades sowie dieses selbst für sich entdeckt. Sie können durchaus renitent werden – auch gegen deutlich größere Zweibeiner.

Die aus dem Jahr 1982 stammende Verbotssatzung ist hier abrufbar.

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