„Wir verfolgen des Projekt Grenzach weiter“, sagte Geschäftsführer Gerhard Zimmermann gegenüber unserer Zeitung. „Wir hätten zwar lieber etwas anderes gehört, jetzt müssen nun noch ein Jahr warten.“ Der Verwaltungsgerichtshof habe nur die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre beurteilt. Jetzt müsse die Gemeinde sich sputen, um ein Ergebnis für den Bebauungsplan „Rheinvorland-West“ vorzulegen. Zimmermann hält es zudem für „schwierig, über den Kopf der Eigentümer hinweg etwas so Gravierendes zu entscheiden“.
Die Zimmermann-Gruppe will mit ihren Rechtsanwälten das weitere Vorgehen besprechen. Eine Beschwerde werde es von Seiten Zimmermanns beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jedoch nicht geben. Denn der VGH hatte eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.