Häg-Ehrsberg Behörde fordert Sparmaßnahmen

Markgräfler Tagblatt
Die finanzielle Situation in Häg-Ehrsberg ist nicht allzu rosig. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: Häg-Ehrsberg soll Wassergebühren sowie Hebesätze der Grundsteuer A und B anheben

Die Haushaltssituation in der Gemeinde Häg-Ehrsberg hat sich in letzter Zeit sehr verschlechtert.

Häg-Ehrsberg (mrue). Das Landratsamt Lörrach hat den vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditermächtigung in Höhe von 725 000 Euro sowie den vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 600 000 Euro genehmigt. Allerdings muss die Gemeinde mit dem Haushalt 2022 ein Konsolidierungskonzept (Haushaltsstrukturkonzept) vorlegen, in dem sie konkrete Maßnahmen darstellt, die die finanzielle Situation der Gemeinde nachhaltig verbessern können.

Die Kommunalaufsicht schlägt vor, die Gebührensätze der Wasserversorgung nochmals zu erhöhen sowie die Hebesätze der Grundsteuer A und B anzuheben. Die Gemeinde plant als größere und einzige Maßnahme den Umbau der Kanalisation in Häg vom Misch- zum Trennsystem inklusive der Erneuerung der über 110 Jahre alten Wasserleitung sowie die damit verbundenen Straßen- und Gehwegwiederherstellungen. Hierfür wurde ein Betrag von knapp 2,6 Millionen Euro im Finanzhaushalt eingestellt. Die Finanzierung dieser für Häg-Ehrsberg finanziell überaus bedeutenden Investition kann auf Grund der fehlenden Eigenmittel ausschließlich über Fremdmittel erfolgen. Insgesamt rechnet die Gemeinde mit Zuschüssen in Höhe von 1,9 Millionen Euro, wobei bislang lediglich rund 1,1 Millionen Euro genehmigt wurden.

Zur Restfinanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 725 000 Euro eingeplant. Kreditaufnahmen dürfen nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgen und müssen mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang stehen. Danach dürfen sie nur erfolgen, wenn andere Finanzierungsmittel nicht zur Verfügung stehen oder wirtschaftlich unzweckmäßig wären.

Die geplante Darlehenssummer in Höhe von 600 000 Euro dient zur Finanzierung der im Haushaltsplan eingestellten Investitionen. Zu prüfen wäre, ob die Darlehensaufnahme auch mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang steht.

Fakt ist demnach, dass die Gemeinde noch in diesem Jahr die Hebesätze für Grundsteuer A und B anpassen soll, damit zumindest eine leichte, aber dafür dauerhafte Haushalts- und Liquiditätsverbesserung erzielt werden kann, zumal aktuell nicht absehbar ist, ob überhaupt alle zur Finanzierung der Investitionen eingeplanten Fördermittel eingehen.

Die Haushaltsverfügung wurde vom Ratsgremium zur Kenntnis genommen.

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