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Häg-Ehrsberg Noch eine Weile kein Internet und Telefon in Häg-Ehrsberg

Verena Wehrle
Homeoffice ist in diesen Tagen für Vodafone-Kunden in Häg-Ehrsberg nicht möglich. Denn für sie gibt es aktuell kein Internet und Telefon im Ort. Foto: /pixabay

Abgehängt von der Außenwelt: Telefon, Handy und Internet bleiben wegen einer Störung in Häg-Ehrsberg und den Ortsteilen weitestgehend stumm, zumindest was die Anschlüsse von Vodafone angehen. Wir haben beim Unternehmen angefragt, wie lange die Gemeinde ohne Netz bleibt.

Nicht nur wegen der gesperrten Rathausstraße in Häg ist das Hinterhag aktuell abgehängt – auch, was die Kommunikation mit der Außenwelt angeht, sieht es schlecht aus. Denn alle Vodafone-Kunden in Häg-Ehrsberg und den Ortsteilen haben aktuell eine schlechte oder sogar gar keine Verbindung.

Störungen dauern noch an

Doch was ist da los? Und wie lange dauern die Einschränkungen? Wir haben beim Unternehmen nachgefragt. Vodafone führt in Hag-Ehrsberg bis voraussichtlich 10. Oktober routinemäßige Wartungs- und vor allem Modernisierungsarbeiten durch, teilt die Pressestelle des Mobilfunkanbieters auf Nachfrage mit. „Dabei bauen wir auch eine neue mobile Datenautobahn und bringen die neueste Mobilfunktechnologie 5G zu diesem Standort.“ Während der Bauphase ließen sich vorübergehende Einschränkungen bei einzelnen Kunden in Häg-Ehrsberg nicht ganz vermeiden.

Diese Einschränkungen würden von einem schwächeren Netz im gesamten Ortsgebiet bis zu gar keinem Empfang an einzelnen Stellen reichen, informiert die Pressestelle weiter. Das Unternehmen bittet die betroffenen Kunden um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.

Regelmäßige Wartungsarbeiten seien an allen mehr als 26  000 Mobilfunkstationen von Vodafone in Deutschland zwingend notwendig, um die Qualität des Mobilfunknetzes nachhaltig zu sichern, schreibt das Unternehmen.

Entschädigung möglich

Können Kunden nun Ansprüche geltend machen? Auf diese Frage, erklärt der Unternehmenssprecher, dass mögliche Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für den Zeitraum eines vollständigen Netzausfalls in den jeweiligen Kundenverträgen und im Telekommunikationsgesetz grundsätzlich geregelt seien. Demnach haben Kunden unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich Anspruch auf Zahlungen und zwar dann, wenn sie eine Störung melden, diese im Verantwortungsbereich des jeweiligen Netzbetreibers liegt und dieser die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Meldung behebt. „Kunden können ihre Ansprüche bei unserem Kundenservice geltend machen“, so Vodafone. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag fünf Euro oder zehn Prozent und ab dem fünften Tag zehn Euro oder 20 Prozent der Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt.

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