Häg-Ehrsberg Räte stimmen zahlreichen Verträgen zu

Markgräfler Tagblatt
Häg-Ehrsberg kooperiert mit dem Landkreis bei der Kindertagespflege.Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Häg-Ehrsberg: Umsetzung von Kindertagespflegemodell geregelt

Häg-Ehrsberg (mrue). In der jüngsten Gemeinderatsitzung ging es auch um die Bearbeitung der UVP-Vorprüfung zu den einzelnen Quellgebieten beziehungsweise Quellfassungen. Hierzu lag ein Angebot in Höhe von 7434 Euro vom Büro GaLaPlan vor. Diesem wurde zugestimmt.

Ebenfalls wurde einem Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen der Gemeinde Häg-Ehrsberg und dem Landkreis Lörrach im Rahmen des Projekts „Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach“ zugestimmt.

Da man für die elektronische Lautsprecheranlage in der Angenbachtalschule und Halle sowie für die Sicherheitsbeleuchtung ebenfalls für Schule und Halle einen Instandhaltungsvertrag brauchte, wurden diese zwei Verträge mit der Firma Ehmer aus Todtnau abgeschlossen (jährliche Kosten in Höhe von 250 Euro).

Einem Kooperationsvertrag als Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit dem Landkreis Lörrach zwischen der Gemeinde Häg-Ehrsberg und dem Caritasverband für den Landkreis Lörrach zum Integrationsmanagement wurde zugestimmt. Eine Verlängerung des Vertrags erfolgt nur, wenn das Land weitere Gelder zur Verfügung stellt. Die Dauer der Verlängerung hängt vom weiteren Förderzeitraum des Landes ab.

Als nächstes wurde einem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lörrach und den Städten sowie Gemeinden für die Umsetzung von Tagespflege für über dreijährige Kinder zugestimmt. Hier geht es darum, dass der Rechtsanspruch auf Kindertagbetreuung ab dem dritten Lebensjahr nur das Angebot der Kindertageseinrichtungen (Kita) und nicht mehr das Angebot der Tagespflege umfasst. Ein Anspruch auf Tagespflege besteht bei Kindern über drei Jahren nur noch bei besonderem Bedarf oder ergänzend zur Kindertageseinrichtung. Ein besonderer Bedarf kann beispielsweise bei einer Erkrankung des Kindes vorliegen, nicht jedoch aufgrund eines fehlenden Platzes in einer Kindertageseinrichtung. Der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung richtet sich gegen den Landkreis als Gewährleistungsträger, dass für jedes Kind, das den Rechtsanspruch hat, ein Platz zur Verfügung steht.

In einzelnen Kommunen des Landkreises können aktuell für Kinder über drei Jahren Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Um in dieser besonderen Situation trotzdem eine Kinderbetreuung zu ermöglichen, vereinbaren der Landkreis und die Kommunen, dass die Betreuung des Kindes vorübergehend, bis zur Vermittlung eines Kindergartenplatzes, im Rahmen der Kindertagespflege sichergestellt wird.

Voraussetzung ist, dass in jedem Einzelfall eine entsprechende gemeinsame Entscheidung zustande kommt. Das Ratsgremium beschloss, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Landkreis Lörrach eine Vereinbarung über die Kostenübernahme in der Kindertagespflege für über dreijährige Kinder bei fehlendem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung entsprechend dem vorgelegten Muster abzuschließen.

Bürgermeister Bruno Schmidt gab die Schlussabrechnung für die Ausbesserungsarbeiten Waldmatter-Kreuz bis Wannenkopf sowie Straße Müller-Faller Waldmatt bekannt. Hier war man anfangs von Kosten in Höhe von 25 000 Euro ausgegangen, aber bei den Ausbesserungsarbeiten musste man ganze Teilstücke erneuern. Somit lag man am Schluss bei über 47 000 Euro.

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