Hasel Fußweg entlang Kreisstraße gewünscht

Paul Berger
Auch in Hasel wird neuer Wohnraum für Familien geschaffen.                                                                 Foto: Paul Berger

Baugebiet Kaiden: Gemeinderat lehnt Verbot von Steingärten mit sechs Ja- gegen zwei Nein-Stimmen ab.

Hasel - Keineswegs leicht gemacht haben sich die Gemeinderäte am Dienstagabend die Entscheidung bei der Verabschiedung der Satzung für das Neubaugebiet „Kaiden“. Immer wieder tauchten in der Debatte „offene Fragen“ auf, die es zu klären galt. In seiner Vorstellung erläuterte Städteplaner Till Oliver Fleischer die im 80-seitigen Bebauungsplan verankerten Bauvorschriften für das im Westen von Hasel geplante, rund ein Hektar große Neubaugebiet, das in naher Zukunft die Möglichkeit für 15 neue Häuser schaffen soll.

Im Vorfeld hatte Gemeinderat Peter Schalajda im Rahmen der Bürgerbeteiligung mehrere Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. Allerdings hieß es dazu, dass diese, bezogen auf die Erforderlichkeit, nicht korrekt und nicht hinreichend begründet seien.

Von ihm in Zweifel gezogen wurden unter anderem die zum Schutz von Eidechsen im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen.

Einrichtung eines Fußweges zur Schulstraße

Ferner enthielt die Liste auch die Anregung zum Verbot von Steingärten, gleichzeitig enthalten waren auch Beanstandungen an der im Planentwurf enthaltenen Pflanzenliste. Bemängelt wurde auch, dass acht Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu wenig seien. Ebenfalls kritisiert wurde die geplante Anbindung der Erschließungsstraße an die Kreisstraße. Diese, so hieß es, sei unübersichtlich, weshalb zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit notwendig seien.

Gleichzeitig stand die Anregung im Raum, zwischen dem Baugebiet „Kaiden“ und der Schulstraße einen Fußweg einzurichten. Ein Punkt, der schließlich mit der klaren Bekundung des Gemeinderates, „einen Fußweg zu schaffen“, in die Satzung aufgenommen wurde. Allerdings dürfte ein solches Vorhaben nicht einfach zu lösen sein, was in der Ratssitzung denn auch zu einer längeren und ausführlichen Diskussion führte. Da sich ein Fußgängerweg im Ort entlang der Kreisstraße – ohne zusätzliche Straßenüberquerung – nicht einfach bewerkstelligen lässt, kommt auf die Verwaltung sowie die zuständigen Behörden eine schwierige Aufgabe zu.

Das größte Problem, auf das Bürgermeister Helmut Kima hinwies, ist die Tatsache, dass sich sämtliche Grundstücke zwischen dem Neubaugebiet „Kaiden“ und der Schulstraße in Privatbesitz befinden. Auf jeden Fall bedarf ein solches Vorhaben der Zustimmung der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer. In der Diskussion waren ferner, falls „alle Stricke reißen“, auch Überlegungen, ein „Tempo-30-Limit“ für Fahrzeuge ab Ortseingang zu installieren. Für eine Ampeleinrichtung oder einen Fußgängerüberweg, wie sie ebenfalls zur Debatte standen, ist nach Auskunft von Bürgermeister Kima ein von den Behörden gefordertes hohes Verkehrsaufkommen erforderlich. „Diese Zahlen“, so der Gemeindechef, „bringen wir in Hasel bei weitem nicht“.

Gesucht wird nach einer brauchbaren Lösung im Einmündungsbereich der Straße zwischen Baugebiet und der Kreisstraße, die einen Weg für Fußgänger ermöglichen soll.

Stellungnahmen des Planers und der Verwaltung

Ausführlich Stellung zu den von Peter Schalajda eingebrachten Einwendungen bezogen in der Sitzung sowohl Planer Till Schweiger als auch Bürgermeister Helmut Kima. Zwar sei der Hinweis auf noch vorhandene Baulücken im Ortsbereich zutreffend, allerdings sei die daraus gezogene Schlussfolgerung falsch und werde somit zurückgewiesen. Fakt ist, dass sich die genannten Grundstücke sämtlicher innerörtlichen Baulücken in Privatbesitz befinden und somit rechtlich kein öffentlicher Zugriff darauf möglich ist.

Hingegen werden die geplanten Maßnahmen zum Artenschutz als fachlich geeignet gesehen und von der Naturschutzbehörde anerkannt. Die Verwaltung sieht jedoch keine Notwendigkeit, über die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, vertreten durch Georg Kunz, weitere Fachdiskussionen über einen notwendigen und sinnvollen Artenschutz zu führen. So ist etwa ein Verbot von Mährobotern weder planungs- noch baurechtlich möglich. Auch ein Verbot von Steingärten zählt keinesfalls zu den baurechtlichen Festsetzungen. Deutlich wurde in der Diskussion auch, dass sich die Verwaltung gegen ein Übermaß an Vorschriften und Regulierungen wendet, weshalb im Gemeinderat das geforderte Verbot von Steingärten mit sechs Ja- gegen zwei Nein-Stimmen klar abgelehnt wurde.

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