Hausen im Wiesental Bühler zieht Veto zurück

Christoph Schennen
Auf der Fläche neben der Feuerwache ist ein Trennstreifen eingetragen, der anzeigt, wieviel Platz die Feuerwehr braucht .                                          Foto: Christoph Schennen

Obere Rütte Süd: Gemeinderat bestätigt den Beschluss vom vergangenen Jahr

Der Gemeinderat hat sich am Dienstag noch einmal mit dem Bebauungsplanverfahren „Obere Rütte Süd“ beschäftigt. Das Gremium bestätigte den Beschluss vom 22. Dezember. Bürgermeister Martin Bühler zog sein Veto zurück.

Von Christoph Schennen

Hausen. In der letzten Sitzung des Jahres 2022 hatte das Gremium die Offenlage des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs „Obere Rütte Süd“ abgelehnt und den Entwurf missbilligt. Bürgermeister Martin Bühler hatte gegen den Beschluss anderntags Einspruch eingelegt (wir berichteten).

Am Mittwoch hatten sich die Gemeinderäte, die Feuerwehr, die Deutsche Reihenhaus AG (Bauträger), Stadtplaner Stephan Färber (Stadtbau Lörrach), der benachbarte Grundstückseigentümer und die Verwaltung vor der Feuerwache getroffen, um sich über den Platzbedarf der Feuerwehr zu informieren. Die Brandbekämpfer wollen das Projekt nicht verhindern, aber Kollisionen mit in das Wohngebiet fahrenden PKWs vermeiden, so die Botschaft. Außerdem muss das gefahrlose Ein- und Ausrücken der Feuerwehrfahrzeuge sichergestellt sein.

Bühler zieht Veto zurück

Die Deutsche Reihenhaus AG hat nach dem Treffen entschieden, den Bebauungsplanentwurf zu überarbeiten und einen erneuerten Planungsentwurf vorzulegen. Die vom Bürgermeister durch den Beschluss vom 22. Dezember befürchteten Nachteile für die Gemeinde sind damit ausgeräumt. Martin Bühler zog daher sein Veto zurück. Der aktualisierte Bebauungsplanentwurf soll in der Februar-Sitzung vorgestellt werden, erklärte der Bürgermeister. Direkt vor der Gemeinderatssitzung trafen sich die Projektbeteiligten nochmals vor der Feuerwache, um über die Grenze zwischen der Fahrbahn und der Bereich der Feuerwehr zu diskutieren.

Zufahrtsbreite ungewiss

Auf Veranlassung des Grundstücksangrenzers wurden die Abstandsflächen auf den Asphalt eingezeichnet. Unklar ist derzeit noch, wie breit die Zufahrt in das Gebiet für die Bewohner des Neubaugebiets wird. Harald Klemm (Freie Wähler) sagte in der Sitzung, die Mindestbreite solle 2,75 Meter betragen. Davon liegen 45 Zentimeter auf dem Grundstück der Gemeinde.

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