Abschließend wird auch Helmut Lang, der Käsehändler im Ruhestand, angeklagt wegen Ausschmückung seines Hauses mit Zeller TAHÜ-Fahnen („Schrätteli-Fetzen“). Lang sagt, er wolle dem Richter eine Freude machen, schließlich wurde er in Zell geboren. Langs Anwältin, Helga Faller, merkt an, jeder Bürger habe das Recht, sein Haus mit der Fahne seiner Clique zu schmücken. Außerdem gehöre Lang das gesamte Ensemble nicht. Ein Schopfheimer Bürger erinnert an den Einsatz Langs für die gefiederten Freunde im Brennet-Park. Gerichtsdiener Uwe Klement, der mit seiner Glocke, immer wieder den Saal zur Räson ruft, sagt, Lang mache das, weil es „schwarzes Federvieh“ sei.
90 Minuten geht es hin und her, ein flotter Spruch folgt dem nächsten, und wer dabei mitmachen will, muss schon ausgesprochen spontan und schlagfertig sein. Wie lauten die Urteile?
Andrea Behringer muss in ihrer Wirtschaft einen Pflanzkurs anbieten, der von Gärtnermeister Werner Klemm geleitet wird. Sie muss auch sommerharte Pflanzen züchten, die im Sommer kein Wasser verlieren. Heinrich Rippel wird verpflichtet, ein großes Fußballfanfest in seinem Garten zu veranstalten. Weil Fans unterschiedlicher Lager eingeladen sind, gibt es Pommes rot-weiß, Düsseldorfer Alt und Frankfurter Würstchen. Helmut Lang muss dem Dienstags-Stammtisch eine Chäsplatte und Patrick Casafina, ein Bewohner des „Langschen Viertels“, eine Weißwein-Spende abliefern.