Hausen (chs). Eine Gemeinderätin hat eine Bauvoranfrage an den Gemeinderat gerichtet. Sie will in der Teichstraße ein bestehendes Wohnhaus mit Schuppen abbrechen und stattdessen ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung errichten. Für das Bauvorhaben gilt der Bebauungsplan Oberdorf.