Hausen im Wiesental Flachdach abgelehnt

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Ein Flachdach, wie es in einer Bauvoranfrage vorgesehen war, hat der Rat nicht durchgewunken.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Foto: pixabay

Bauvoranfrage: Dach fügt sich nicht ein

Hausen (chs). Eine Gemeinderätin hat eine Bauvoranfrage an den Gemeinderat gerichtet. Sie will in der Teichstraße ein bestehendes Wohnhaus mit Schuppen abbrechen und stattdessen ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung errichten. Für das Bauvorhaben gilt der Bebauungsplan Oberdorf.

Der Neubau überschreitet laut Plan das Baufenster. Gegen die Überschreitung gab es vonseiten des Bauausschusses und des Gemeinderats keine Einwände. „Durch den Wegfall des Denkmalschutzes und den Abbruch der Scheune ist eine flexiblere und zeitgemäße Bebauung möglich“, sagte Bürgermeister Martin Bühler.

Die Antragstellerin will ihr Gebäude mit einem Attikageschoss und einem Flachdach ausstatten. Dies lehnt die Gemeindeverwaltung aber ab. Ein Flachdachgebäude füge sich nicht in die nähere Umgebung ein, so die Verwaltung.

Zu den Gebühren für die Befreiung vom Baufenster verwies die Verwaltung auf die zuständige Genehmigungsbehörde.

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