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Hausen im Wiesental Neuer Wohnblock wird teurer

Anja Bertsch
Ein Mehrfamilienwohnhaus mit drei Stockwerken und etwa zehn Wohnungen kann hier entstehen. Foto: Anja Bertsch

Gemeinderat: Bebauungsplan „Bündtenfeld“ beschlossen. „Maßvolle Nachverdichtung“ möglich.

Hausen - Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans „Bündtenfeld“ machte der Hausener Gemeinderat den Weg frei für die Bebauung eines Innenhofes zwischen Hebel-, Bühlacker und Bergwerkstraße.

Damit ist auf dem Areal nun im Sinne einer „maßvollen Nachverdichtung“ (Zitat Rathaus) der Bau eines Mehrfamilienhauses mit drei Stockwerken und etwa zehn Wohneinheiten möglich. Im Vergleich zu einem vor gut drei Jahren geplanten (und letztlich abgelehnten) Projekt sorgen die nun per Bebauungsplan festgelegten Neubau-Bedingungen mehr Verträglichkeit für die Nachbarschaft in den umliegenden Wohnblocks.

Dafür allerdings machen sie diesen voraussichtlich auch wesentlich teurer. Zum Hintergrund: Vor gut drei Jahren war die „Baugenossenschaft Familienheim“ aus Lörrach mit dem Plan vorstellig geworden, im Innenhof zwischen den Wohnblocks in Hebel-, Bühlacker- und Bergwerkstraße ein vierstöckiges Flachdachgebäude zu errichten.

Bei den Anwohnern und in Teilen des Gemeinderates stieß das Projekt wegen seiner Dimensionen und seiner Platzierung im Innenhof auf Kritik. Letztlich zogen Landratsamt und Regierungspräsidium die Reißleine und versagten dem Projekt die Zustimmung: Das Projekt widerspreche den allgemeinen Grundsätzen, die greifen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.

Mit dem Bebauungsplan schafft die Gemeinde nun also die Voraussetzung für die Bebauung und nutzt dabei zugleich ihren Einfluss, um diese verträglich zu gestalten: Wo die „Familienheim“ ihr Gebäude beispielsweise relativ zentral im Innenhof platzieren wollte, ist das etwa 1300 Quadratmeter große Baufenster nun an den Rand des Grundstücks gerückt, so dass der Innenhof großteils unberührt bleibt.

Im Moment stehen auf einem Teil des künftigen Baufenster alte Garagen; diese werden abgerissen. Mit einer Traufhöhe von 9,50 Metern und einer (falls Satteldach) Firsthöhe von 11,50 Metern füge sich das Gebäude auch in der Höhe gut in die Umgebung ein, erklärte Planer Kunz: „Das überragt und überschattet nicht alles.“

Besonderheit: Da die erforderlichen Stellplätze kaum auf dem Grundstück unterzubringen sind, macht der Bebauungsplan dem künftigen Bauherrn den Bau einer Tiefgarage zur Pflicht; die Zufahrt erfolgt über die Hebelstraße. Für die Nachbarn und aus städtebaulicher Sicht seien die neuen Festlegungen auf jeden Fall positiv, zeigten sich Harald Klemm (FW) und Hermann Lederer (SPD) zufrieden. Allerdings machen sie einem künftigen Bauherrn die Geschäfte voraussichtlich schwerer, gaben Friedrich Jäkel und Wilhelm Libor (beide SPD) zu bedenken: Mit solchen Auflagen könne es schwer werden, das (bislang gemeindeeigene) Grundstück überhaupt zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. In jedem Fall sei mit erheblichen Baukosten zu rechnen. „Ob da noch günstiger Wohnraum herauskommt? Ich bin mir nicht sicher“, zweifelte Libor.

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