^ Hausen im Wiesental: Rodung war zulässig - Hausen im Wiesental - Verlagshaus Jaumann

Hausen im Wiesental Rodung war zulässig

Christoph Schennen
Gemeinderat und Bürgermeister nehmen Stellung zum Kahlschlag des Brennet-Parks. (Archivbild) Foto: Christoph Schennen

Brennet-Park: Gemeinderat und Bürgermeister äußern sich zum kritisierten Kahlschlag.

Hausen - Bürgermeister Martin Bühler und der Gemeinderat äußern ihr Verständnis darüber, dass der Kahlschlag des Brennet-Parks heftige Reaktionen hervorgerufen hat.

Auch durch langjährige unentgeltliche Grundstücksüberlassung entstehe jedoch für die Bürger kein Gewohnheitsrecht, so Gemeinderat und Bürgermeister. Sie appellieren an die Fairness im Umgang miteinander und erinnern noch einmal daran, dass der Pachtvertrag vom Eigentümer des Geländes, der Firma Brennet, im Verlaufe des Jahres gekündigt wurde, worüber die Bevölkerung auch informiert wurde (Gemeindeblatt, Tagespresse). „Es wurde informiert, dass Gespräche über weitere Nutzungsperspektiven frühestens im Herbst geführt werden sollen“, heißt es in der Erklärung weiter.

Die Rodung außerhalb der geschützten Vegetationsperiode sei zulässig gewesen. Ferner existiere keine gemeindliche Baumschutzsatzung oder sonstige Vorschriften zum Baum-Schutz im Gebiet Gern-Dellen II.

Die Fläche sei im Bebauungsplan Gern-Dellen II als Parkanlage / Grünfläche ausgewiesen und dürfe in diesem Status nicht bebaut werden. Gremium und Bürgermeister versichern, dass eine Änderung der Flächennutzung der Planungshoheit der Gemeinde obliege und dass bei der Erstellung von Bebauungsplänen die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben sei.

Mit den Worten: „Trotz des bei vielen Bürgern vorhandenen Unverständnisses über die Art und Weise des Kahlschlags und die Enttäuschung über den unwiederbringlichen Verlust des Parks appellieren die Gemeinde und Vertreter des Gemeinderats an die Einwohner, bei Meinungsäußerungen aller Art die Persönlichkeitsrechte anderer zu respektieren sowie herabwürdigende und verunglimpfende Äußerungen zu unterlassen“, schließt die Erklärung.

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