^ Hebelschule Schopfheim: Was man zum Bürgerentscheid wissen muss - Schopfheim - Verlagshaus Jaumann

Hebelschule Schopfheim Was man zum Bürgerentscheid wissen muss

Anja Bertsch
Die Hebel-Förderschule hat das Gebäude endgültig geräumt. Was hier nach deren Auszug künftig passiert, entscheidet sich am Sonntag. Foto: Verena Wehrle

Am kommenden Sonntag findet der Bürgerentscheid zur Hebelschule statt. Was bedeutet ein „Ja“, was ein „Nein“? Wie viele Stimmen braucht es für welche Entscheidung und wo gibt es die Ergebnisse? Wir haben bei Wahlleiter Gregor Hodapp nachgefragt.

Im Gespräch nennt der städtische Wahlleiter Gregor Hodapp nochmals die wichtigsten Eckdaten.

Was ist zu entscheiden?

„Sind Sie für die Beibehaltung des Anwesens Torstraße 4 „Hebelschule“ in städtischem Eigentum und dessen Nutzung als Kulturzentrum?“ Diesen Wortlaut hat die Frage, die den Stimmmbürgern auf dem Abstimmungszettel vorgelegt wird. Wer „Ja“ ankreuzt, stimmt dafür, dass das Gebäude in städtischem Eigentum bleibt und zur Nutzung als Kulturzentrum umgebaut wird – so, wie es eine eigens gegründete Bürgerinitiative und die Grüne Gemeinderatsfraktion gerne hätten. Ein Kreuz bei „Nein“ bedeutet, dass die Stadt das Anwesen veräußern kann – so, wie es die Stadt selbst und eine Mehrheit im Gemeinderat aus den Reihen der CDU, der SPD und der Freien Wähler will.

Stimmberechtigte

Insgesamt sind am Sonntag 15 539 Schopfheimer ab 16 Jahren zur Abstimmung aufgerufen. Gut die Hälfte davon – 7871 – wohnen in der Kernstadt, die übrigen in den Ortsteilen. Darunter wiederum können Fahrnau (3307), Wiechs (1349) und Langenau (1192) die meisten Stimmen in die Waagschale werfen; Kürnberg und Enkenstein sind mit jeweils 192 Stimmberechtigten eher Leichtgewichte. Das wiederum hat ein kleines Kuriosum zur Folge: Um das Wahlgeheimnis zu wahren, werden die Stimmzettel aus diesen Dörfern zur Auszählung unter Umständen in den Nachbarort – Fahrnau bzw. Langenau – gebracht. Dann nämlich, wenn weniger als 30 Stimmen abgegeben werden.

Weiteres Kuriosum: Die Zahl der Wahlberechtigten ist in den vergangenen zwei Wochen um geschlagene 40 gesunken. „Man hat den Eindruck, es kommt gerade zur Wählerflucht“, schmunzelt Wahlleiter Gregor Hodapp.

„Ja“, „Nein“ und die Folgen

Welches Abstimmungsergebnis hat welche Folgen? „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt“, so der Wortlaut in der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung.

Heißt: Es geht zum einen darum, welche Seite die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Diese Mehrheit aber muss auch mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten insgeamt entsprechen – dem sogenannten Abstimmungsquorum. Die Entscheidung ist also nur bindend, wenn das Thema ein Mindestmaß an Wahlberechtigten hinterm Ofen vor- und zur Wahlurne hinlockt; das soll verhindern, dass sich „unrepräsentative Mehrheiten“ bilden.

Auf den akuten Fall übertragen: Es braucht mindestens 3108 Ja-Stimmen (=20 Prozent von 15 539 Stimmberechtigten), damit die Hebelschule nicht verkauft wird. Je nachdem, wie viele Nein-Stimmen es gibt, könnten aber auch mehr Ja-Stimmen für einen Nicht-Verkauf nötig sein. Schließlich geht es ja – zurück zu Schritt eins – auch und nicht zuletzt um die Mehrheit.

Wie immer der Entscheid ausgeht: Das Abstimmungsergebnis hat – sofern das Qurom erfüllt ist – die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für drei Jahre bindend. Heißt: Sind die Ja-Stimmen (die Gegner eines Verkaufs) erfolgreich, darf die Stadt das Gebäude nicht verkaufen und muss die Umwandlung zum Kulturzentrum aufgleisen. Sind die Nein-Stimmen in der Mehrheit, darf bzw. muss die Stadt das Gebäude verkaufen.

Gleiches gilt, wenn sich die mindestens 3108 Ja-Stimmer gar nicht erst finden und das Quorum dadurch nicht erreicht wird: Dann behält der bestehende Gemeinderatsbeschluss seine Gültigkeit – die Stadt darf das Gebäude verkaufen.

Wahllokale- und zeiten

Ihr Kreuzchen machen können die Stimmberechtigten am Sonntag von 8 bis 18 Uhr im jeweils zugeordneten (und auf der Wahlbenachrichtigung vermerkten) Wahllokal. Insgesamt gibt es 13 Wahlbezirke – vier in der Kernstadt, zwei in Fahrnau, für die übrigen Ortsteile je einen.

Zusätzlich gibt es vier Briefwahlbezirke. Etwa 1600 Wähler haben die entsprechenden Unterlagen beantragt. Das im übrigen ist im Stadtbüro weiterhin möglich bis Freitag 18 Uhr, beziehungsweise – bei plötzlicher Erkrankung – bis um 15 Uhr am Wahltag. Die Frist für den elektronischen Weg läuft bereits am heutigen Donnerstag um 12 Uhr ab – immerhin muss noch ein wenig Puffer für den Post-Versand sein, erläutert Hodapp.

Wichtig: Wem es einfällt, seine Briefwahlunterlagen eben doch nicht per Brief zu schicken, sondern persönlich abzugeben, kann das nicht einfach in „seinem“ Wahllokal tun. Die Unterlagen müssen in den Rathaus-Briefkasten geworfen oder – sofern geöffnet – im Stadtbüro abgegeben werden.

Helfer und Aufwand

Jenseits der Rathausmitarbeiter sind im Zuge der Abstimmung etwa 130 ehrenamtliche Helfer in Aktion – für die Abwicklung der Formalien an der Wahlurne selbst wie auch später bei der Auszählung. „Wir sind sehr froh, dass sich hier immer genügend Helfer finden, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen“, betont Pressesprecher Markus Krispin.

Eine Herausforderung stellt die Organisation des Bürgerentscheids nicht zuletzt auch für die zuständigen Rathausmitarbeiter dar: „Das ist eine ganz normale Wahl – für die wir aber komplett allein verantwortlich sind“, macht Hodapp deutlich – anders beispielsweise als bei den Bundestagswahlen, wo übergeordnete Behörden für einen Großteil der Vorbereitungen und der Organisation zuständig sind. „In diesem Ausmaß ist das für uns Neuland“, bekennt der Wahlleiter.

Die Kosten

Die grobe Kostenschätzung für den Bürgerentscheid liegt bei 30 000 bis 35 000 Euro. Der Service des Kommunaldienstleiters, der unter anderem die Software stellt, kostet ebenso wie die Erstellung der Broschüre oder die Aufwandsentschädigung für die Helfer (je 50 Euro). Nicht eingerechnet ist die Arbeitszeit der Verwaltungsmitarbeiter.

Ergebnisse und Präsentation

Unmittelbar nach Schließung der Wahllokale beginnt jeweils vor Ort die öffentliche Auszählung. Diese sollte angesichts der denkbar einfachen Auswahl „Ja“ oder „Nein“ auf den Wahlzetteln ohne größere Komplikationen verlaufen, so die Hoffnung Hodapps. Die ersten Meldungen aus den Wahllokalen dürften etwa nach einer halben Stunde übermittelt werden, gegen 19.30 Uhr sollten alle ausgezählt sein und ein vorläufiges Ergebnis für den Bürgerentscheid vorliegen, schätzt Hodapp. Für das amtliche Endergebnis müssen die Unterlagen physisch vor Ort im Rathaus vorliegen. Das dürfte – allein der Fahrzeiten, beispielsweise aus Gersbach, wegen – ein wenig länger dauern.

Das Einlaufen der Ergebnisse lässt sich im Internet live verfolgen – ein entsprechender Link wird am Wahltag auf der städtischen Homepage hinterlegt. Wem der Sinn eher nach gemeinschaftlicher Wahlbeobachtung steht, der ist im Ratssaal richtig: Auch hier werden die Ergebnisse ab 18 Uhr live präsentiert.

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