Sie sieht vor, dass eine Grabstelle innerhalb dieses Gräberfeldes nur dann an Nutzungsberechtigte vergeben wird, wenn diese gleichzeitig einen Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner abschließen. Zur Verfügung gestellt werden Reihen-, Urnenwahl- und Urnenreihengräber. Eine eigene Pflege sowie die Gestaltung durch die Grabnutzungsberechtigten seien weder zulässig noch erforderlich, wie Dirk von Wichdorff in der Sitzung des Gemeinderats erklärte. Er ist auf dem Parkfriedhof für die Pflege zuständig und arbeitet im Rahmen des Grabpflegevertrags mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner.
Auch das Anbringen von Grabzubehör wie Grablichter, feststehende Vasen, Schalen und anderes seien nur noch nach Absprache mit der Genossenschaft möglich. Zulässig seien im gärtnerbetreuten Grabfeld nur liegende Grabmale oder Steine. Von Wichdorff zufolge seien diese teilweise vorgegeben und könnten in diesen Fällen nur über die Genossenschaft bezogen werden.