Die Ausgangslage
Das Flurneuordnungsverfahren für Degerfelden war im Juni 2016 angeordnet worden. Damals waren aber noch keine Maßnahmen auf der Gemarkung von Inzlingen geplant. Doch nun sollen angrenzende Inzlinger Landflächen ins Verfahren einbezogen werden. Das sorgt bei deren Besitzern für Frust.
Verworfene Planung (ohne Inzlingen)
Laut Landratsamt hat sich bei der Planung des neuen Wegenetzes herausgestellt, dass die topografischen Verhältnisse im Degerfelder Wald eine Verbindung der verschiedenen Höhenlagen erschweren. Außerdem gestalte sich die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz schwierig. Die ursprüngliche Wegeplanung – sie lag allein auf Gemarkung Degerfelden – sei daher verworfen worden.
Eine Idee war beispielsweise die Anbindung über den Hagenbacher Hof. Die im dortigen Bereich geplante Trasse für die Langholzabfuhr weise nahezu durchgehend eine Steigung von mehr als zwölf, teilweise sogar von 18 bis 20 Prozent auf, heißt es vonseiten des Fachbereichs Flurneuordnung. Die sogenannte Richtlinie für Ländlichen Wegebau sehe aber nur eine maximale Steigung von zwölf Prozent vor.
Darüber hinaus müssten für eine Wegeerschließung über den Hagenbacher Hof zwei Brücken gebaut werden. Dies wäre laut Landratsamt nicht nur finanziell und bautechnisch ein großer Aufwand, sondern der Brückenbau über den Klingentalbach wäre auch ein Eingriff in das Waldbiotop.
Aktuelle Planung (mit Inzlingen)
Aufgrund der bestehenden Verbindungen des Wegenetzes und der Topografie bietet es sich aus Sicht der Behörde an, einige Flächen der Gemarkung Inzlingen ins Flurneuordnungsverfahren hinzuzunehmen.
Die Folge wäre der Ausbau von Waldwegen im Gewann „Rohrmatt“ und im Distrikt „Am Berg-Brattlinsgrund“. Hinzu käme der Neubau eines Wegs von rund 250 Metern Länge in der „Rohrmatt“.
Ob der Brattlinsgrundweg (ab dem Modellflugplatz aus Richtung Wald) tatsächlich ausgebaut werden soll, steht laut Landratsamt aber noch nicht fest. Man prüfe derzeit mögliche Alternativen. „Gegebenenfalls kann auf einen Beizug der landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang des Brattlinsgrundwegs verzichtet werden“, wie es die Behörde formuliert.
Beitragspflicht soll kulant gehandhabt werden
Für die auf Gemarkung von Inzlingen vorgesehenen Ausbauten müssten Inzlinger, die dort oben Flächen besitzen – etwa zwischen dem Modellflugplatz via Brattlinsgrund Richtung Waldrand –, Gebühren bezahlen. Aber nicht alle.
Der grundsätzliche Teilnehmerbeitrag liegt der Behörde zufolge zwar bei rund 1340 Euro pro Hektar. Aber – und das ist der Punkt: Wer „keinen Vorteil“ von der Flurneuordnung habe, könne von den Kosten befreit werden, stellt das Landratsamt auf Nachfrage unserer Zeitung klar. „Insbesondere für Eigentümer, die keine Flurstücke in Degerfelden besitzen, soll eine großzügige Kostenbefreiung erfolgen“, präzisiert das Landratsamt.
Möglichkeit zum Widerspruch
Gegen die Änderung des Verfahrensgebiets kann laut Landratsamt „selbstverständlich“ Widerspruch eingelegt werden. Dies gelte auch für betroffene Grundeigner, wenn von ihnen ein Flurneuordnungs-Teilnehmerbeitrag verlangt werde, heißt es.