Kandern Alles schon irgendwie geregelt

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Neufassung der Polizeiverordnung verabschiedet

Kandern (ag). In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat eine neue Polizeiverordnung verabschiedet. Mit Beginn dieses Monats ist sie bereits in Kraft getreten. Die Neufassung ersetzt eine obsolet gewordene Version aus dem Jahr 1988.

Geändert haben sich im Wesentlichen die Ruhezeiten im Hinblick auf den Lärm von Sport- und Spielstätten sowie durch Gartenarbeiten. Bisher galt mittags eine Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr. Diese wurde nun eingeschränkt auf die Zeit zwischen 12 und 13 Uhr. Abends darf es jetzt bis 22 Uhr lauter werden und nicht mehr nur bis 20 Uhr (Sport- und Spielstätten) beziehungsweise 21 Uhr (Gartenarbeit). Die Nachtruhe gilt bis 7 Uhr.

Neu ist darüber hinaus eine innerörtliche Leinenpflicht für Hunde.

Andere Paragrafen der alten Polizeiverordnung sind mittlerweile anderweitig geregelt und können daher entfallen. So ist zum Beispiel die Benutzung von Altglassammelbehältern mittlerweile Bestandteil des Ordnungswidrigkeitsgesetzes. Ähnlich sieht es auch mit einigen der Punkte aus, die bei den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss der Stadt Kandern angesprochen wurden.

Kaja Wohlschlegel hatte sich darüber geärgert, dass Müll oft schon Tage vor dem Abfuhrtermin am Straßenrand zur Abholung bereit liegt. Tatsächlich ist diese Praxis laut Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Lörrach verboten. Die Abfallbehälter dürfen frühestens am Vorabend des Abfuhrtags bereitgestellt werden.

Und wer seinen Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt – ein weiteres Ärgernis, das angesprochen wurde – begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach dem Landesabfallgesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zur Sprache kam weiterhin der Wunsch nach einer Leinenpflicht für Hunde auch im Wald. Hier greift das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Demzufolge kann die untere Jagdbehörde eine Leinenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch kurzfristig anordnen.

Und Hinterlassenschaften von Pferden müssen unverzüglich beseitigt werden, so ist es im Straßengesetz von Baden-Württemberg festgehalten. Auch hier bedarf es deshalb keiner weiteren Regelung.

Weiteres Ärgernis: Lärm durch Fahrzeuge

Ein weiteres Ärgernis sprach Gemeinderat Rudolph Mayer in der Gemeinderatssitzung an. „Der Lärm durch Fahrzeuge hat immens zugenommen, auch in den Ortsteilen“, erklärte er. Besonders hob er dabei die „Poser“ mit ihren lauten Motorengeräuschen hervor. Eine Anzeige sei nur möglich, wenn es jemand auf die Spitze treibt, gab dazu Gemeinderätin Gabriele Weber zu bedenken. Man müsse diese Leute anzeigen, Tempobeschränkungen würden sie wohl kaum interessieren, bemerkte Bernd Brohammer.

Bürgermeister Christian Renkert schlug vor, zunächst Beschwerden zu sammeln und gegebenenfalls an bestimmten Orten Lärmmessungen durchzuführen.

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