Kandern Aus Rahmen- werden Zeitgebühren

Weiler Zeitung
Nach 14 Jahren wurden die Verwaltungsgebühren für Kandern neu kalkuliert – zumeist verbunden mit einer kleinen Erhöhung. Foto: Weiler Zeitung

Beschluss: Verwaltungsausschuss für die neu kalkulierten Verwaltungsabgaben

Kandern (ag). Die Verwaltungsgebühren der Stadt Kandern sollen nach 14 Jahren angepasst werden. Denn das bestehende Gebührenverzeichnis entspricht nicht mehr in vollem Umfang dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.

So muss die Festsetzung der Gebührensätze zwingend auf Basis einer Kalkulation erfolgen, wie Rechnungsamtsleiter Benedikt Merkel im Verwaltungsausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt ausführte. Um eine rechtssichere Kalkulation zu erhalten, wurde mit der Überprüfung und Neukalkulation der Verwaltungsgebühren das Fachbüro Schneider & Zajontz beauftragt. Die Umstellung ist zum Jahreswechsel geplant.

Mit den Verwaltungsgebühren, so ein Grundsatz, sollen sämtliche Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) aller an der öffentlichen Leistung Beteiligter gedeckt werden. Dabei gilt das Kostendeckungsgebot. Des Weiteren müssen Gebühren und Abgaben, zumindest bis zu einem gewissen Grad, vorausberechenbar sein.

In Kandern will man deshalb nun verstärkt auf Festbetrags- und Zeitgebühren setzen. Auf Rahmengebühren, die durch einen Mindest- und einen Höchstsatz begrenzt werden, soll dagegen künftig verzichtet werden, da das Bestimmtheitsgebot dabei nur bedingt erfüllt werden kann, wie es heißt.

In den meisten Bereichen werde dies auf eine leichte Erhöhung der Verwaltungsgebühren hinauslaufen, fasste Merkel das Ergebnis der Neukalkulation zusammen. Angesichts des langen Zeitraums seit der letzten Änderung sowie der gestiegenen Personalkosten hielt er dies auch für gerechtfertigt.

Allerdings sind die alten und neuen Gebühren zum Teil schlecht vergleichbar, da sich die Art der Erhebung geändert hat. Aus praktischen Gründen, aber auch aus Gründen der Rechtssicherheit wurde jeweils auf 50 Cent abgerundet.

Als Beispiele nannte Merkel amtliche Beglaubigungen, die derzeit noch zwischen drei und 150 Euro kosten können. Hier soll die kalkulierte Gebühr in Höhe von 15,72 auf 15,50 Euro abgerundet werden. Einfache amtliche Beglaubigungen wie Abschriften oder Fotokopien lagen bisher zwischen 2,50 und sieben Euro. Sie sollen in Zukunft ausgehend vom kalkulierten Betrag 13,50 Euro kosten.

Etwas teurer wird auch die einfache Auskunft aus dem Melderegister, die Kosten für diese Leistung steigen von sechs Euro auf leicht abgerundete 8,50 Euro.

Und die Gebühr für einen Jahresfischereischein steigt von 14 auf 17 Euro.

Gabriele Weber lobte die Neukalkulation der Verwaltungsgebühren als transparenter. Fritz Höferlin stellte die Frage, ob jede Gemeinde ihre eigene Kalkulation machen müsse. Pauschalen seien nicht möglich, erfuhr er.

Der Verwaltungsausschuss befürwortete die Anpassung der Gebühren. Sie sollen nun in den einzelnen Ortsteilen vorberaten werden.

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