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Kandern Bestattungen sollen teurer werden

Alexandra Günzschel
Die Bestattungsgebühren sollen die Kosten decken.                    Foto: ag

Gebührenerhöhung: Friedhofsgärtner spüren Kostensteigerung unter anderem beim Ausheben der Gräber

Die Stadt Kandern plant eine Erhöhung der Bestattungsgebühren auf den Friedhöfen. Grundlage hierfür sind die neuen Gebührensätze für diverse Leistungen, wie sie von der beauftragten ARGE Kandern Hugenschmidt-Baumgärtner übermittelt wurden. Offenbar ist eine kostendeckende Ausführung dieser Arbeiten ansonsten nicht mehr möglich.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. „Die Kostensteigerungen machen vor den Friedhofsgärtnern nicht Halt“, erläuterte Bürgermeisterin Simone Penner im Verwaltungsausschuss der Stadt Kandern die Hintergründe für die geplante Erhöhung. Es seien Maschinen zu bedienen und Fahrten zu absolvieren. Rechnungsamtsleiter Benedikt Merkel machte deutlich, dass die Erhöhung nur die Bestattungsgebühren betrifft. Die Grabnutzungsgebühren seien davon nicht betroffen. Diese sollen turnusgemäß im Jahr 2024 neu kalkuliert werden.

Was die Bestattungsgebühren angeht, besteht eine vertragliche Vereinbarung mit der ARGE Kandern. Vor zwei Jahren hat der Gemeinderat beschlossen, dass diese Gebühren zukünftig dynamisch an die Kostenentwicklung angepasst werden sollen. „Wir haben keine andere Wahl“, sagte Merkel.

Geplante Erhöhungen

Vorgeschlagen wurden neue Gebührensätze für sieben Bestattungsleistungen: So soll das Ausheben eines Erdgrabs künftig 450 statt 393 Euro kosten, was einer Kostensteigerung von gut 14 Prozent entspricht. Für das Ausheben eines Urnengrabs wurden 95 statt 86 Euro vorgeschlagen. Das Beerdigungspersonal sowie Hilfspersonen sollen künftig für das Tragen eines Sargs 72 statt 68 Euro erhalten. Für das Herrichten der Kapelle in Kandern werden 40 statt 37 Euro vorgeschlagen. Erhöhen soll sich auch die Gebühr für das Verbringung des Grabschmucks: für Kandern und Sitzenkirch von 26 auf 30 Euro; in den übrigen Ortsteilen von 35 auf 40 Euro.

Nachvollziehbar fand Gabriele Weber die Gebührenanpassung. „Die Arbeiten sollen kostendeckend erledigt werden können“, sagte sie.

Vertröstet wurde Zuhörer Rainer Scheer, der einen Vorschlag wiederholte, den er schon früher einmal gemacht hatte. Scheer will das Kindergräber bis zum siebten Lebensjahr ganz von den Gebühren befreit werden, wie es auch in anderen Gemeinden gehandhabt werde.

Dieser Vorschlag sei nicht vergessen worden, versicherte ihm Penner. Hierbei gehe es nun aber um eine akute Gebührenanpassung.

Die vorgeschlagenen Preissteigerungen bei den Bestattungsleistungen bewegen sich zwischen sechs und 15 Prozent. Sie sollen nun zunächst in den einzelnen Ortsteilen vorberaten werden.

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