Vorgeschlagen wurden neue Gebührensätze für sieben Bestattungsleistungen: So soll das Ausheben eines Erdgrabs künftig 450 statt 393 Euro kosten, was einer Kostensteigerung von gut 14 Prozent entspricht. Für das Ausheben eines Urnengrabs wurden 95 statt 86 Euro vorgeschlagen. Das Beerdigungspersonal sowie Hilfspersonen sollen künftig für das Tragen eines Sargs 72 statt 68 Euro erhalten. Für das Herrichten der Kapelle in Kandern werden 40 statt 37 Euro vorgeschlagen. Erhöhen soll sich auch die Gebühr für das Verbringung des Grabschmucks: für Kandern und Sitzenkirch von 26 auf 30 Euro; in den übrigen Ortsteilen von 35 auf 40 Euro.
Nachvollziehbar fand Gabriele Weber die Gebührenanpassung. „Die Arbeiten sollen kostendeckend erledigt werden können“, sagte sie.
Vertröstet wurde Zuhörer Rainer Scheer, der einen Vorschlag wiederholte, den er schon früher einmal gemacht hatte. Scheer will das Kindergräber bis zum siebten Lebensjahr ganz von den Gebühren befreit werden, wie es auch in anderen Gemeinden gehandhabt werde.