Kandern Das Geständnis in Frage gestellt

Alexandra Günzschel
Mit der Brandserie in Kandern beschäftigt sich nun das Amtsgericht. Foto: sba/Arne Dedert

Gericht: Kanderner Brandserie wird verhandelt / Angeklagter soll in Therapie / Prozess wird fortgesetzt  

Mit einer Brandserie in Waldgebieten hatte die Feuerwehr Kandern in den vergangenen beiden Jahren zu kämpfen. Der mutmaßliche Brandstifter wurde am 10. August in der Nähe eines Feuers aufgegriffen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Jetzt stand der 41-jährige Kanderner vor dem Schöffengericht in Lörrach.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. Dem Angeklagten wird Brandstiftung und versuchte Brandstiftung in sieben Fällen zur Last gelegt. Im Zeitraum vom 24. März 2020 bis zum 10. August 2021 habe er im Kanderner Wald Schutzhütten sowie Gehölz angezündet. Dabei sei ein Schaden von insgesamt 60 000 Euro entstanden, heißt es in der Anklage.

Unter anderem sollen die Brände der Langenebene-Hütte bei Sitzenkirch sowie der Heuberghütte in Kandern auf das Konto des Angeklagten gehen. Beide Hütten brannten im Frühjahr 2020 innerhalb von nur zwei Wochen vollständig nieder, was für großes Aufsehen sorgte. Einige Tage, bevor die Langenebenehütte zum Raub der Flammen wurde, gab es dort bereits eine versuchte Brandstiftung. Ein Passant konnte das Feuer seinerzeit löschen.

Schließlich kam es am Gründonnerstag 2021 zu einem größeren Waldbrand in Kandern. Polizei und Feuerwehr gingen von Brandstiftung aus, auch weil ein gezielt aufgeschichteter Holzstapel zunächst den Weg zur Brandstelle versperrte. Am 29. Juli 2021 schließlich fing gelagertes Holz der WDS-Druckfarbenfabrik Feuer.

Glimpflich verlief der mutmaßlich letzte Versuch des Angeklagten, im Wald an der L 135 einen Brand zu legen. Das Feuer wurde schnell entdeckt und ein Übergreifen auf den Wald verhindert.

Der Angeklagte, der sich in der Nähe der Brandstelle aufhielt, geriet daraufhin in Verdacht und zeigte sich am selben Tag noch geständig.

Belehrung nicht verstanden

Nach dem Verlesen der Anklage sorgte der Verteidiger für eine Überraschung. Er war der Ansicht, dass sein Mandant die Belehrungen, die seiner Vernehmung vorausgegangen waren, aufgrund der seelischen Verfassung, in der er sich befand, nicht wirklich erfasst habe.

So wird der Angeklagte in den Protokollen als introvertiert und abwesend beschrieben. Die Rede ist von sprunghaftem Verhalten, mal aufbrausend, mal weinerlich. Auch Suizidgedanken habe der 41-Jährige geäußert. Er soll die Taten als Hilferuf bezeichnet haben, da er immer ignoriert werde. Kurzfristig habe er seine Sorgen dann in Rauch aufgehen sehen.

Der anwesende Sachverständige, ein Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wurde daraufhin zu Rate gezogen. Der ging zwar von einem „prinzipiellen Verständnis“ des Angeklagten für die Situation aus, hielt es andererseits aber für möglich, dass dieser so sehr auf sein inneres Erleben eingeengt gewesen sei, dass er den äußeren Umständen nicht die nötige Beachtung schenkte. Dann wäre die Vernehmungssituation quasi an ihm vorbeigerauscht, ergänzte der Richter.

Ein erstes Rechtsgespräch zwischen Schöffengericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte vor allem das Ziel, dem Angeklagten eine Perspektive jenseits einer Gefängnisstrafe zu eröffnen. Der Sachverständige, der den Angeklagten noch nicht persönlich kannte, wurde ein zweites Mal konsultiert mit der Bitte, eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls denkbare therapeutische Ansätze aufzuzeigen. Die Sitzung wurde dafür erneut für längere Zeit unterbrochen.

Der Arzt hielt eine leichtere Form von Autismus nach dem Gespräch für wahrscheinlich, möglicherweise in Kombination mit einer depressiven Episode. Er hielt es für plausibel, dass der Angeklagte, wenn er unter Anspannung steht, Brandstiftungen sozusagen als Ventil nutzt, um Dampf abzulassen. Autisten wählten oft ungewöhnliche Wege der Anspannungsregulation, so der Sachverständige.

Damit der 41-Jährige keine Gefahr mehr für sich und andere darstellt, empfahl der Psychiater eine stationäre Therapie für mindestens zwölf Wochen mit dem Ziel für den Beschuldigten, mehr Kontrolle in angespannten Situationen zu erlangen. Um einen solchen Therapieplatz will man sich nun bemühen.

Falls es bis dahin nicht klappt, wird die Verhandlung am Mittwoch, 5. Januar, fortgesetzt. Ansonsten muss ein neuer, späterer Termin gefunden werden.

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