Nach dem Verlesen der Anklage sorgte der Verteidiger für eine Überraschung. Er war der Ansicht, dass sein Mandant die Belehrungen, die seiner Vernehmung vorausgegangen waren, aufgrund der seelischen Verfassung, in der er sich befand, nicht wirklich erfasst habe.
So wird der Angeklagte in den Protokollen als introvertiert und abwesend beschrieben. Die Rede ist von sprunghaftem Verhalten, mal aufbrausend, mal weinerlich. Auch Suizidgedanken habe der 41-Jährige geäußert. Er soll die Taten als Hilferuf bezeichnet haben, da er immer ignoriert werde. Kurzfristig habe er seine Sorgen dann in Rauch aufgehen sehen.
Der anwesende Sachverständige, ein Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wurde daraufhin zu Rate gezogen. Der ging zwar von einem „prinzipiellen Verständnis“ des Angeklagten für die Situation aus, hielt es andererseits aber für möglich, dass dieser so sehr auf sein inneres Erleben eingeengt gewesen sei, dass er den äußeren Umständen nicht die nötige Beachtung schenkte. Dann wäre die Vernehmungssituation quasi an ihm vorbeigerauscht, ergänzte der Richter.
Ein erstes Rechtsgespräch zwischen Schöffengericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte vor allem das Ziel, dem Angeklagten eine Perspektive jenseits einer Gefängnisstrafe zu eröffnen. Der Sachverständige, der den Angeklagten noch nicht persönlich kannte, wurde ein zweites Mal konsultiert mit der Bitte, eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls denkbare therapeutische Ansätze aufzuzeigen. Die Sitzung wurde dafür erneut für längere Zeit unterbrochen.
Der Arzt hielt eine leichtere Form von Autismus nach dem Gespräch für wahrscheinlich, möglicherweise in Kombination mit einer depressiven Episode. Er hielt es für plausibel, dass der Angeklagte, wenn er unter Anspannung steht, Brandstiftungen sozusagen als Ventil nutzt, um Dampf abzulassen. Autisten wählten oft ungewöhnliche Wege der Anspannungsregulation, so der Sachverständige.
Damit der 41-Jährige keine Gefahr mehr für sich und andere darstellt, empfahl der Psychiater eine stationäre Therapie für mindestens zwölf Wochen mit dem Ziel für den Beschuldigten, mehr Kontrolle in angespannten Situationen zu erlangen. Um einen solchen Therapieplatz will man sich nun bemühen.
Falls es bis dahin nicht klappt, wird die Verhandlung am Mittwoch, 5. Januar, fortgesetzt. Ansonsten muss ein neuer, späterer Termin gefunden werden.