Kandern Das Mischgebiet nicht gefährden

Weiler Zeitung
In zentraler Lage entsteht derzeit das Vorzeigeprojekt „Gartenstadt“ in Kandern. Das Neubaugebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen, eine Einordnung, die auch eine gewisse Anzahl an Gewerbebetrieben erfordert. Foto: Alexandra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Gartenstadt: Technischer Ausschuss stimmt Antragsänderung für Stadthaus zu / Jetzt mit Physiopraxis

Viele sehen in dem Neubaugebiet „Gartenstadt“ auf dem ehemaligen Sägewerksareal in Kandern ein Leuchtturmprojekt für die Innenstadt. Groß sind deshalb die Empfindlichkeiten, wenn es um Behördenauflagen geht, die das Vorhaben immer wieder verzögert haben. Das war auch in der Sitzung des Technischen Ausschusses am Donnerstag zu spüren.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. Diesmal ging es um die Einordnung der „Gartenstadt“ als Mischgebiet, deren scheinbare Gefährdung einige Ausschussmitglieder überrascht zu Kenntnis nahmen. Im Raum steht offenbar die Änderung der Gebietscharakteristik in ein „Allgemeines Wohngebiet“, was weitreichende Folgen hätte.

„Die Gartenstadt muss ein Mischgebiet bleiben. So ist es im Flächennutzungsplan deklariert“, erklärte dazu gestern am Redaktionstelefon Dagmar Brosig-Mies von der Bauverwaltung der Stadt Kandern. Auch die erstellten Lärmgutachten würden auf einer Einordnung des Bauvorhabens als Mischgebiet beruhen, betonte sie.

Zum Hintergrund: In einem Mischgebiet stehen das Wohnen und die Unterbringung von Gewerbebetrieben gleichberechtigt nebeneinander. Jedoch darf das Gewerbe das Wohnen nicht wesentlich stören.

Das Allgemeine Wohngebiet dagegen dient vorwiegend dem Wohnen. Daneben sind nach der Definition nur wohnverträgliche Nutzungen zulässig, die meist an die Versorgungsfunktion für das Gebiet geknüpft sind.

Davon, dass es zu einer Änderung des Gebietscharakters kommen wird, geht die Verwaltung jedoch nicht aus. Der Technische Ausschuss hatte am Donnerstag lediglich über eine weitere Änderung des Bauvorhabens zu entscheiden. So beabsichtigt Bauherr Alfred Munz jetzt, in dem geplanten Wohn-, Büro- und Geschäftshaus an der Bahnhofstraße, dem „Stadthaus“, im zweiten Obergeschoss Flächen für eine Physiopraxis zu erstellen. Dafür würden zwei von drei Wohnungen wegfallen.

Bei der erneuten Antragstellung ist nun aufgefallen, dass die Gegenüberstellung von Gewerbe- und Wohnflächen in dem ausgewiesenen Mischgebiet nur teilweise nachvollziehbar ist. Zur Ermittlung der Wohnflächen soll nun stattdessen die bei Bauwerken allgemeingültige Norm DIN 277 herangezogen werden. Daraus ergibt sich dann auch die Anzahl der geforderten Stellplätze für das Bauvorhaben.

Der Beschluss

Einstimmig erteilte das Gremium sein Einvernehmen im Hinblick auf den Antrag, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Gebietscharakter eines Mischgebiets erhalten bleibt und die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden können. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat die Baurechtsbehörde beim Landratsamt, mit der aber schon Rücksprache gehalten wurde.

Die Bedenken

Der Riedlinger Bauunternehmer Alfred Munz meldete sich als Zuhörer gegen Ende der Sitzung zu Wort. Durch die DIN 277 befürchtet er, mehr Stellplätze als geplant vorhalten zu müssen. Er verwies auf sein Carsharing-Konzept für die Gartenstadt, die bereits eingeplanten 80 Parkplätze sowie darauf, dass mehr Stellplätze auch mehr Versiegelung bedeuten würden.

Munz erklärte zudem von 48 Wohnungen in der Gartenstadt schon 45 verkauft zu haben.

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