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Kandern Ein halber Meter zu viel

Weiler Zeitung

Verwaltungsausschuss: Neufassung der Satzung über die Streupflicht stößt auf Kritik

Mit einem so gar nicht sommerlichen Thema hatte sich der Verwaltungsausschuss der Stadt Kandern in seiner Sitzung zu beschäftigen. Es ging um eine Neufassung der Satzung über die Streupflicht. Dass künftig an den Rändern der Fahrbahn, wenn kein Gehweg vorhanden ist, 1,50 Meter statt – wie bisher – nur ein Meter freigeschaufelt werden soll, stieß auf Kritik.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. „Das ist Unsinn“, urteilte Martin Greiner stellvertretend für viele seiner Gemeinderatskollegen. „Da kommt dann der Schneepflug und schiebt alles wieder zurück“, wurde unter anderem befürchtet. Hauptamtsleiter Reiner Pach hielt dagegen, dass das nun einmal die Breite sei, die es benötigt, damit ein Fußgänger und beispielsweise ein Kinderwagen aneinander vorbei kommen.

Bürgermeister-Stellvertreter Johann Albrecht, der die Sitzung leitete, nahm die Kritik durchaus ernst, gab aber zu bedenken, dass entsprechende Urteile hinter der neuen Mustervorgabe stecken könnten, die die Fassung von 1990 ersetzen soll. In diesem Fall, so führte er aus, bleibe der Stadt keine Wahl, da sie sonst im Ernstfall haftbar gemacht werden könnte. „Wir können das höchstens noch mal prüfen“, schlug Albrecht vor.

Verringern soll sich laut Neufassung der Satzung übrigens die zu räumende Fläche in verkehrsberuhigten Bereichen. Hier waren bisher sogar zwei Meter vorgeschrieben. Ein 1,50 Meter breiter Streifen würde künftig genügen. Generell soll nun laut neuer Satzung gelten, dass in der Regel mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt werden muss.

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse. Um hier ein gefahrloses Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante von Schnee frei gehalten und es muss bei Glätte gestreut werden.

Die Räumpflicht gilt werktags ab 7 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ab 8 Uhr. Das bedeutet, dass bis dahin geräumt und gestreut sein muss. Bei Bedarf sind auch mehrere Räumungen am Tag durchzuführen. Diese Pflicht endet für die Anwohner um 21 Uhr.

Die geplanten Änderungen werden nun in den einzelnen Sitzungen der Ortschaftsräte vorberaten, bevor der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Montag, 27. August, darüber entscheiden wird.

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