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Kandern „Jetzt geht es ans Eingemachte“

Weiler Zeitung
Müssen jetzt 26 Pflegeplätze abgebaut und 15 Mitarbeiter im Seniorenpflegeheim „Im Wohnpark an der Kander“ entlassen werden wegen fehlender eineinhalb Quadratmeter bei der Zimmergröße? Die Heimaufsicht des Landratsamts hat jedenfalls den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt. Foto: Siegfried Feuchter Foto: Weiler Zeitung

Pflegeheim: Heimaufsicht lehnt Verlängerung der Übergangsfrist für den „Wohnpark an der Kander“ ab

Pflegeplätze sind rar. Umso verwunderter sind viele Leute, dass die Heimaufsicht des Landratsamts Lörrach dem Inhaber und Leiter des Kanderner Pflegeheims „Im Wohnpark an der Kander“, Harald Preinl, die Weiternutzung von 26 Doppelzimmern bis zum Jahr 2027 untersagt. Knackpunkt sind fehlende eineinhalb Quadratmeter bei der Zimmergröße.

Kandern (sif). Die Aufsichtsbehörde pocht auf die ab 1. September geltende Einzelzimmer-Verordnung und lehnt eine Verlängerung der Übergangsfrist ab – trotz verschiedener Proteste, trotz einer Resolution des Gemeinderats und trotz politischer Interventionen. In Pflegeheimen sind wegen der Privat- und Intimsphäre nur noch Einzelzimmer zulässig – ungeachtet der Wünsche einzelner Heimbewohner.

Den umfänglich begründeten Antrag auf eine Sondergenehmigung hat die Heimaufsicht dieser Tage erneut abgelehnt. Sollte das Landratsamt nicht noch einlenken, muss Harald Preinl 15 Mitarbeiter entlassen. Außerdem kann er dann 26 Pflegeplätze weniger anbieten, was wiederum die Wirtschaftlichkeit des Hauses in Frage stellt.

Mit Heimleiter Harald Preinl sprach Siegfried Feuchter.

Herr Preinl, wie haben Sie die Ablehnung Ihres Antrags aufgenommen? In vier Wochen greift schließlich die Einzelzimmer-Verordnung.

Die Nerven liegen blank. Nicht nur bei mir, sondern bei auch meinen Mitarbeitern. Sie sind verständlicherweise aufgewühlt und verunsichert. Denn wenn ich die Ausnahmegenehmigung nicht doch noch bekomme, muss ich 15 nicht examinierte Mitarbeiter Ende August entlassen. Dies ist für die Betroffenen besonders bitter, da die meisten schon mehr als 50 Jahre alt sind, sich seit vielen Jahren bei uns wohlfühlen und es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben dürften, eine neue Beschäftigung zu finden.

Warum haben Sie den Antrag auf eine Verlängerung der Übergangsfrist erst relativ spät gestellt? Die Verordnung gibt es doch schon seit zehn Jahren.

Was heißt denn spät? Seit 2015, also seit vier Jahren, bin ich mit der Heimaufsicht des Landratsamts immer wieder im Gespräch, um eine für alle tragbare Lösung für den Stichtag 1. September 2019 zu finden. Doch alle meine Vorschläge wurden bislang leider abgelehnt.

Mit welcher Begründung?

Die Zimmer sind eineinhalb Quadratmeter zu klein, um sie weiterhin mit einer Ausnahmegenehmigung als Doppelzimmer wenigstens bis 2027 nutzen zu können.

Hängt denn von eineinhalb Quadratmeter die Lebensqualität eines Heimbewohners ab?

Das frage ich mich auch. Viel wichtiger als die Zimmergröße ist doch die Qualität der Pflege, die wir in unserem Heim über alles stellen. Unser Haus hat einen guten Ruf.

Ich erinnere nur daran, dass ich seinerzeit, als ich 2001/2002 das Seniorenpflegeheim „Im Wohnpark an der Kander“ mit 52 Plätzen ohne Fördermittel errichtete und es 2006 um weitere 26 Plätze erweiterte, nach der gültigen Heim-Mindestbauverordnung mit einer Zimmergröße von 22,85 Quadratmetern gebaut habe. Damals zählte der 2,6 Quadratmeter große Vorflur im Zimmer noch zur Wohnfläche. Das ist seit der Novellierung des Gesetzes nicht mehr der Fall, so dass jetzt eineinhalb Quadratmeter fehlen.

Ich kann das nicht nachvollziehen. Und viele Bürger haben mich in den zurückliegenden Wochen in dieser Einschätzung bestätigt. Alle schütteln nur den Kopf.

Eine bauliche Veränderung war nicht möglich, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen?

Bauliche Varianten habe ich zusammen mit meinem Architekten geprüft, zudem habe ich mehr als 40 000 Euro in eine statische Prüfung investiert, ob eine Aufstockung des Gebäudes möglich ist. Ergebnis: Für die zusätzlichen 19 Einzelzimmer hätte ich mehr als drei Millionen Euro investieren müssen. Und das lässt sich wirtschaftlich nicht mehr darstellen.

Ich wehre mich grundsätzlich nicht gegen diese Einzelzimmer-Verordnung, die in den meisten anderen Bundesländern aber nicht gilt. Doch es gibt auch Bewohner, die nicht gern allein in einem Zimmer leben. Und Ehepaare werden nun gezwungen, zwei Zimmer zu nehmen.

Was sind nun die Konsequenzen für das Pflegeheim?

Noch gebe ich nicht auf und kämpfe weiter. Doch es geht jetzt ans Eingemachte. Aus einem gesunden Unternehmen macht man nun einen Patienten. Wenn die Heimaufsicht bei ihrem Nein bleibt, bin ich, wie schon gesagt, gezwungen, 15 nicht examinierte Mitarbeiter und Beschäftigte der Hauswirtschaft zu entlassen. Das tut mir außerordentlich Leid, denn alle sind bei mir langjährig beschäftigt und leisten gute Arbeit. Neben der Verantwortung als Arbeitgeber ist es für mich eine Herzensangelegenheit, diese Mitarbeiter weiterzubeschäftigen. Ich frage mich: Ist es denn notwendig, wegen eineinhalb Quadratmetern Mitarbeiter auf die Straße zu setzen?

Es wird schwierig werden, das Haus, in das ich immer investiert habe und in dem es keinen Renovierungsstau gibt, wirtschaftlich zu führen.Wenn mir im Falle einer Ausnahmegenehmigung das Argument einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Pflegeheimen entgegengehalten wird, kann ich nur sagen: Kein anderes Heim erleidet dadurch Nachteile. Ohnehin fehlen mehrere hundert Pflegeheimplätze im Landkreis Lörrach. Und nun sollen noch weitere abgebaut werden.

Müssen 26 Heimbewohner jetzt einen anderen Heimplatz suchen?

Nein. Wenn jemand stirbt und ein Platz frei wird, wird er nicht mehr ersetzt, bis die 26 Plätze abgebaut sind. Und seit April darf ich, so eine Auflage der Heimaufsicht, ohnehin nur noch Kurzzeitpflegeplätze anbieten.

Müssen nun die Heimentgelte erhöht werden?

Das ist unumgänglich, da bleibt mir keine Wahl.

Es ist ohnehin fraglich, ob die Einrichtung nach dem Abbau der Plätze noch rentabel weitergeführt werden kann.

Sie haben ja auch Bundes- und Landespolitiker eingeschaltet. Mit welchem Ergebnis?

Es war schon etwas enttäuschend. Diejenigen, die sich gemeldet haben, verweisen mehr oder weniger auf die Gesetzeslage.

Nur Bundestagsabgeordneter Christoph Hoffmann hat bei Minister Manne Lucha in Stuttgart interveniert. Doch dieser verweist darauf, dass die Entscheidung bei der Heimaufsicht liegt. Ein wenig mehr Engagement in der Sache hätte ich mir grundsätzlich schon gewünscht.

Haben Sie Hoffnung, dass sich in den verbleibenden Wochen noch etwas zum Positiven bewegt?

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich werde nochmals an die Landrätin und die Heimaufsicht schreiben.

Heimleiter Harald Preinl (60) kann eine jahrzehntelange Berufserfahrung im Pflegebereich vorweisen. Bevor er nach Kandern kam und 1992 den „Kanderner Hof“ erwarb, leitete er in Kiel ein Pflegeheim. Den „Kanderner Hof“ hat er dieses Jahr aufgegeben, weil die wirtschaftliche Perspektive mit 21 Plätzen fehlte.

Im Pflegeheim „Wohnpark an der Kander“, das er 2002 eröffnete, kann Preinl derzeit 78 Plätze in 26 Einzel- und Doppelzimmern anbieten.

55 Vollzeitstellen, verteilt auf 85 Mitarbeiter, gibt es im Pflegeheim. Die Hälfte davon sind examinierte Pflegekräfte. Wenn nun 26 Heimplätze wegfallen, ist Preinl gezwungen, 15 Vollzeitstellen bei den nicht-examinierten Kräften abzubauen.

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