Kandern Kanderner wollen kein Dorf im Dorf

Zoë Schäuble
17 Bauplätze stehen im Ortsteil Feuerbach im Gebiet „Mittelberg-Tal“ für die Bebauung zur Verfügung. Foto: Alexandra Günzschel

Gemeinderat: Richtlinien zur Vergabe der Wohnbaugrundstücke im Feuerbacher Baugebiet „Mittelberg-Tal“ beschlossen

Kandern - Vor sieben Jahren wurde erstmals über die Erschließung von neuem Baugrund im Kanderner Ortsteil Feuerbach diskutiert, nun ist es soweit und das Baugebiet „Mittelberg-Tal“ ist für die Bebauung freigegeben. In der Gemeinderatssitzung am Montag wurde unter anderem über die Richtlinien für die Vergabe der Wohnbaugrundstücke diskutiert.

17 Bauplätze stehen im Gebiet „Mittelberg-Tal“ zum Verkauf. „Derzeit haben sich bei der Verwaltung ungefähr 120 Interessenten gemeldet“, berichtete Bürgermeisterin Simone Penner in der Sitzung. Im Gemeinderat hatte man sich darauf verständigt, sich bei der Vergabe der Baugrundstücke an den Vergabekriterien der vorherigen Bauplatzvergabe zu orientieren. Damals handelte es sich um das Baugebiet „Forsthausgarten“.

Bauplatzvergabe-Kriterien

Von interessierten Bewerbern werden Angaben zu ihrem persönlichen Bezug zu Kandern, der familiären und sozialen Situation verlangt. Ebenso spielen für die Bauplatzvergabe auch das ehrenamtliche Engagement der Bewerber sowie die Information, ob der Interessent bereits Wohneigentum besitzt, eine Rolle.

Penner präzisierte: „Darüber hinaus müssen wir den Anforderungen der rechtlich ordnungsgemäßen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe gerecht werden.“ Die so ermittelten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken treffen nicht nur Aussagen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Sie ermitteln ebenso den antragsberechtigten Personenkreis und legen eine Zuteilungsreihenfolge der Bewerber fest.

Eine Bevorzugung der Einheimischen bei der Vergabe der Grundstücke sei, verdeutlichte Penner, nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Daher seien soziale Kriterien bei der Bewerberauswahl ebenso stark zu gewichten, wie der örtliche Bezug.

Was die Räte sagen

Nicht nur die Gemeinderäte Johann Albrecht und Daniela Schmiederer befürworteten die Vergabekriterien. Albrecht gab außerdem zu Bedenken, dass mit der heutigen Sitzung die einmalige Chance bestehe, auf die Entscheidung aktiv Einfluss zu nehmen. „Wenn wir uns bezüglich der Kriterien nicht einig werden, muss der Verband entscheiden und die Bauplatzvergabe verschiebt sich auf unbestimmte Zeit.“

Rätin Gabriele Weber unterstrich, dass die ausgearbeiteten Vergaberichtlinien mit der gleichrangigen Bewertung der Kriterien „sozial“ und „ortsansässig“ den Erwartungen entspreche und bedankte sich bei Penner für die Konzeptionierung. „Ich bin sicher, dass wir hier einen guten Mittelweg gefunden haben“, verdeutlichte Weber in der Sitzung.

Gemeinderat Peter Raupp wunderte sich, dass die Kriterien nur für 17 der insgesamt 21 erschlossenen Bauplätze gültig seien. Penner erklärte, dass nur die 17 beschriebenen Bauplätze zum Verkauf stünden, für die übrigen vier sei in den Verkaufsverträgen das Recht auf Rückerwerb vermerkt, das nun geltend gemacht würde.

Martin Greiner erinnerte an die im Jahr 2015 im Ortschaftsrat geführten Gespräche mit interessierten jungen Familien, denen man mit der Erschließung des Baugrunds den Wunsch erfüllen wollte, in der Heimat sesshaft zu werden. Das Gemeinderatsmitglied störte sich an der zu geringfügigen Berücksichtigung des Kriteriums der Ortsansässigkeit: „Wir wollten eigentlich den Wegzug junger Leute verhindern.“

In dieselbe Kerbe schlug Bernd Brohammer, der wie Greiner dafür plädierte, den Feuerbachern bei der Vergabe der Baugrundstücke Vorrang zu geben. Bürgermeisterin Penner entgegnete, dass man mit den Kriterien nicht nur eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur erreichen wolle, sondern sowohl einheimische wie auch auswärtige junge kinderreiche Familien beim Erwerb von Grund und Boden zu Wohnzwecken unterstützt werden sollten. „Wir wollen kein Dorf im Dorf.“

Bewerbungsverfahren

Über die Plattform „Baupilot“ können Interessierte ihre Bewerbung um die Bauplätze online eingeben, parallel dazu in der Stadtverwaltung Kandern einreichen. Mittels eines Punktesystems werden die eingegangenen Bewerbungen bewertet und entsprechend unter allen Bewerbern eine Rangliste erstellt. Entscheidender Vorteil dieses zweiteiligen Bewerbungsverfahrens sei, dass alle Bewerber die gleiche Chance erhielten, sich im ersten Teil auf das Baugebiet bewerben zu können, erklärte Penner.

Dem Beschlussvorschlag, die Aufstellung der Richtlinien für die Vergabe der Wohnbaugrundstücke so anzunehmen, wurde mit 15 Stimmen mehrheitlich zugestimmt, vier Gemeinderäte enthielten sich.