Kandern Kandertalbahnverein angezeigt

Weiler Zeitung
Vertreter der „Bürgerinitiative Zukunftsfähige Kandertalbahn“: (v. l.) Reinhard und Brigitte Molter, Hanspeter Lais und Peter Vollmer. Vollmer hält das Feinstaubgutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in den Händen. Foto: Silke Hartenstein Foto: Weiler Zeitung

Bürgerinitiative: Anwohner beklagen Feinstaubemissionen / Grenzwerte im Tagesmittel nicht überschritten

Beim Kampf der „Bürgerinitiative Zukunftsfähige Kandertalbahn“ um die Auslagerung des Lokschuppens Richtung „Christianswuhr“ geht es nun um Feinstaubemissionen. Wie die BI-Sprecher Hanspeter Lais und Peter Vollmer beim Pressetermin am Donnerstag sagten, wandte sich die BI vergangenes Jahr wegen Feinstaubmessungen an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Von Silke Hartenstein

Kandern. Feinstaub wurden seitens der LUBW nachgewiesen, doch eine Übertretung der gesetzlichen Grenzwerte im Tagesmittel fand im Messzeitraum vom 6. Oktober bis 12. November 2017 nicht statt. Dennoch zeigte die BI am 18. Juni dieses Jahres den Kandertalbahnverein (KTB) bei der Staatsanwaltschaft in Lörrach an. Die solle nun überprüfen, „ob das, was in Kandern läuft“, den Gesetzen entspricht. Wie Lais feststellt, fordere die seit 2012 aktive BI keineswegs die Einstellung der Museumsbahn, sondern einen für die Anwohner verträglichen Betrieb. Dies gelte auch für die künftigen Bewohner des Bauvorhabens „Gartenstadt“ auf dem Sägewerkgelände, blicken sie voraus. „Wenn Bahnbetrieb ist und es nicht regnet, dann entsteht Feinstaub, der jetzt vom LUBW nachgewiesen wurde. Emissionen und Lärm gehören nicht in ein Wohngebiet mit Leuchtturm-Charakter“, sagen die Sprecher der BI.

Wie Jürgen Lange, oberster Betriebsleiter des Zweckverbands Kandertalbahn, unlängst berichtete, habe ein vom Zweckverband in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt, dass eine Dampflok mit der in Kandern angewandten Heizmethode keinen Feinstaub ausstoße. Dieses Gutachten, so die BI-Sprecher, sei 2016 vom Verband deutscher Museums- und Touristikbahnen bei Reinhard Serchinger in Auftrag gegeben worden.

Auch in der 2013 herausgegebenen Broschüre „Fakten zur Kandertalbahn“ steht: „Eine Dampflokomotive stößt keinen Feinstaub aus, sondern ausschließlich Rauch, Ruß und Wasserdampf“. Die Studie „Neuere Forschungen zu Dampflokomotivemissionen“ (2008) des Physikers Reinhard W. Serchinger, Ingenieurbüro Sephys in München, attestiert der Dampflok einen umweltschonenden Betrieb.

Im Herbst 2017 standen die beiden Messstationen des LUBW laut BI auf Höhe des Lokschuppens, eine Station an einem Wohnhaus am Böscherzen, eine in der dritten Etage eines Wohngebäudes auf der anderen Seite der Bahnlinie. Wie aus der Auswertung der Messungen hervorgeht, wurden an einigen Betriebstagen der Kandertalbahn über 100 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter gemessen – allerdings nur an ein bis zwei Minuten pro Messtag. Seit Mai 2016 verwendet der Kandertalbahnverein die schadstoffärmere walisische Kohle.

Mit der Inbetriebnahme der Dampflok T 30 am 8. Juni dieses Jahres sei die „rote Linie“ überschritten worden, sagen Vollmer und Lais. Um 5.30 Uhr seien die Anwohner am Böscherzenweg von stechendem Schwefelgestank geweckt worden. Die Ursache sei möglicherweise nasses oder harziges Holz gewesen, hatte Lange im Nachhinein vermutet – mit Holz wird angefeuert, bis der Kessel heiß genug für die Kohlefeuerung ist.

Der Gesprächsfaden mit Christian Renkert, Bürgermeister und Vorsitzender des Zweckverbands Kandertalbahn, ist offenbar abgerissen. Im März lagen der BI die Ergebnisse der Feinstaubmessungen vor. Diese, so Lais, habe die BI dem Zweckverband zukommen lassen. Zwischen März und Juni hätten sie Renkert dreimal erfolglos zum Gespräch aufgefordert. Am 20. Juni habe Renkert ihnen mitgeteilt, er sehe aufgrund des veröffentlichten Leserbriefs der BI keinen Raum für eine sachliche Gesprächsbasis.

Grenzwerte für Feinstaub laut Umweltbundesamt: Im Mitteilungszeitraum von 24 Stunden dürfen 50 μg/m³ PM10 nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden. Im Mitteilungszeitraum eines Kalenderjahres dürfen 40 μg/m³ PM10 und 25 μg/m³ PM 2,5 nicht überschritten werden. Als PM10 beziehungsweise PM 2,5 (PM = particulate matter) wird dabei die Massenkonzentration aller Schwebstaubpartikel mit aerodynamischen Durchmessern unter zehn Mikrometer (µm) beziehungsweise 2,5 µm bezeichnet.

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