^ Kandern: Keine Scheu vor dem Förderantrag - Kandern - Verlagshaus Jaumann

Kandern Keine Scheu vor dem Förderantrag

Weiler Zeitung
Aus einer alten Scheune entstehen dank ELR-Förderung drei Wohnungen. Foto: zVg/Louisa Zeller

ELR-Programm: Von der Aufnahme Kanderns als Schwerpunktgemeinde können auch Private profitieren

Kandern - Neben dem Kleinen Wiesental und dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald als bereits bestehende ELR-Schwerpunktgemeinden im Landkreis Lörrach darf sich nun auch die Stadt Kandern als solche bezeichnen (wir haben berichtet.

Das bedeutet fünf Jahre lang Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen und mehr als zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und verfolgt das Ziel, die ländlichen Gegenden, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Abwanderung in die Städte, zu stärken und weiterzuentwickeln sowie gleichwertige Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu ermöglichen.

Insgesamt 30 Gemeinden in Baden-Württemberg sind sogenannte ELR-Schwerpunktgemeinden. Sie binden die Bürger aktiv in die Gestaltung der Gemeindeentwicklung ein, tragen zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung bei und treffen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Erfahrungen zweier privater Antragsteller

Von der ELR-Förderung profitieren auch Privatpersonen. Von ihren Erfahrungen berichten Eva Hunziger, die in Malsburg-Marzell eine Scheune mit Stallungen in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung verwandelt, und Tobias Jacob, der in Eimeldingen aus der leer stehenden Scheune seines Großvaters drei Wohnungen macht.

Auf das Förderprogramm Ländlicher Raum wurde Hunziger durch den örtlichen Zimmermann, der zugleich Mitglied des Gemeinderats ist, aufmerksam. Innerhalb von vier Monaten hat sie die Scheune vermessen, die Baupläne anfertigen und den Bauantrag vom Gemeinderat genehmigen lassen sowie den Förderantrag eingereicht.

„Das Zusammenspiel mit den Behörden hat einwandfrei funktioniert. Wir sind glücklich, mit einer Förderung von 110 000 Euro unser Traumprojekt umsetzen zu können“, wird Hunziger zitiert. Die Zeit, um die geforderten Nachweise für die Auszahlung der Förderung zu erbringen, nahm sie dafür gerne in Kauf, heißt es.

Anderen Antragstellern rate sie, sich genügend Zeit für die Planung zu nehmen und sich für einen kompetenten Architekten zu entscheiden, der bereit ist, das ganze Vorhaben zu unterstützen. „Außerdem hat sich als positiv erwiesen, sämtliche Behörden frühzeitig mit ins Boot zu nehmen und das komplette Vorhaben finanziell höher abzusichern, als die geplanten Kosten vorgeben.“

Jacob wurde von seinem Bankberater auf die Fördermöglichkeit hingewiesen. Er hat sofort Kontakt mit der Gemeinde und dem Landratsamt Lörrach aufgenommen. Sein Architekt unterstützte ihn bei den einzureichenden Unterlagen.

„Ich habe das von Beginn an als eine zusätzliche Chance gesehen. Mir war bewusst, dass mein Antrag eventuell nicht aufgenommen wird. In dieser Zeit habe ich in Eigenleistung an dem Rückbau der Scheune und am Grundstück gearbeitet. Als im Februar die Nachricht kam, dass mein Projekt nicht aufgenommen wurde, war ich dennoch etwas enttäuscht“, erzählt Jacob. Doch er wurde von Seiten des Landratsamts weiter beraten. Ihm wurde ein erneuter Antrag in der Rückflussmittelrunde empfohlen. „Mitte Juni kam dann die Entscheidung, dass mein Projekt gefördert wird – mit fast 100 000 Euro“, konnte sich Jacob doch noch freuen.

Anderen Interessenten rät er, auf jeden Fall einen Antrag zu stellen, sofern das Vorhaben nicht sofort umgesetzt werden muss. „Haben Sie keine Scheu davor, mit der Gemeinde oder dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen“, lautet sein Tipp.

Welche Projektarten förderfähig sind, ist unter www.loerrach-landkreis.de/elr nachzulesen. Hier stehen auch ein Erklärvideo und weitere Informationen zur Verfügung.

Für die ELR-Beratung stehen im Landratsamt Martina Hinrichs, Stabsstellenleitung Strukturpolitik & Tourismus, Tel. 07621/410 30 10, E-Mail: martina.hinrichs@loerrach-landkreis.de, und die Tourismusbeauftragte Madeline Siebert, Tel. 07621/ 410-3011, E-Mail: madeline.siebert@loerrach-landkreis.de zur Verfügung.

Umfrage

Bundeswehr

Braucht Deutschland wieder die allgemeine Wehrpflicht?

Ergebnis anzeigen
loading