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Kandern „Keine Versammlungsstätte“

Weiler Zeitung
Vor der künftig als Wohnhaus, Café und Atelier dienenden Alten Ziegelei dürfen 29 Stellplätze angelegt werden. Die Stadt macht den Eignern und Betreibern des Gebäudes zum Schutz der Anlieger jedoch einige Auflagen. Foto: Tim Nagengast Foto: Weiler Zeitung

Stadt Kandern macht Eignern der Alten Ziegelei verbindliche Auflagen

Kandern (tn). Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Technische Ausschuss des Gemeinderats den Weg zur Anlage von insgesamt 29 Stellplätzen vor der künftig als Wohnhaus mit Café und Atelier dienenden Alten Ziegelei freigemacht – allerdings nur unter Auflagen. Zuvor hatten einige Anlieger des Rebmättlewegs Bedenken bezüglich Lärmbelästigungen geäußert.

Ruhig und sachlich war die Debatte, in deren Verlauf die der Sitzung beiwohnenden Anlieger auch Wert darauf legten, dem Projekt der „Artfactory“-Eigentümer nicht ablehnend gegenüber zu stehen. Vielmehr ging es um Bedenken bezüglich des zu erwartenden Verkehrs bei Veranstaltungen in dem großen Anwesen, um An- und Abfahrten, um das Schlagen von Autotüren und um Verkehrsprobleme.

Genau hier setzen auch die Auflagen an, die die Stadt den Eigentümern in die Baugenehmigung hineinschreibt. So müsse zum Beispiel (etwa mittels Beschilderung) sichergestellt werden, dass die Zu- und Abfahrt zur Alten Ziegelei keinesfalls via Klostergasse oder Speckwinkel erfolgt, sondern ausschließlich über den Rebmättleweg. Reglementiert sind auch die Öffnungszeiten des Cafés, dessen Betrieb nur zwischen 10 und 22 Uhr laufen darf. Die Eigentümer müssen überdies garantieren, dass die Stellplätze für die Ateliers „nur während der Tageszeit in Anspruch genommen“ werden. Deren Frequentierung dürfe nicht höher als die der Wohnungen sein.

Ausschuss stimmt zu

Bürgermeister Dr. Christian Renkert betonte die Verbindlichkeit der Auflagen, die Bestandteil der Baugenehmigung seien. Miriam Bürgin- Matt von der städtischen Bauverwaltung erklärte, dass das von der Bauherrschaft eingeforderte Lärmgutachten bereits vorliege. Da die Alte Ziegelei „keine Versammlungsstätte“ sei, könnten Anlieger im Falle von mit Lärm verbundenen „größeren Veranstaltungen“ bei der Stadt Kandern oder beim Landratsamt vorstellig werden.

Auch Bürgermeister Renkert betonte, dass es wichtig sei, die Nachbarschaft „zu schützen“. Die Eigner der Alten Ziegelei müssten Veranstaltungen zusätzlich genehmigen lassen, die über den normalen Atelier- und Cafébetrieb hinausgingen. Werde das Anwesen „höher frequentiert“, könne die Baurechtsbehörde eingeschaltet werden. Denn die gemachten Auflagen seien bindender Bestandteil der Baugenehmigung.

Vorab hatte ein Anlieger des Rebmättlewegs bei der Sitzung des Technischen Ausschusses von einer Veranstaltung gesprochen, „die etwas aus dem Ruder lief“. In der Alten Ziegelei seien Hochzeiten gefeiert worden. Und auch für Live-Konzerte sei das Anwesen bereits vermietet worden – dabei sei nie von einer „Festhalle“ die Rede gewesen. Gleichwohl erkenne er an, dass die Betreiber der „Artfactory“ eben „sehr umtriebige Leute“ seien. „Da ist immer etwas los, wogegen ich grundsätzlich auch nichts habe“, betonte der Mann. Nur müsse eben die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Genau diese sieht die Stadtverwaltung durch die Restriktionen und Auflagen nun gesichert. Der Technische Ausschuss stimmte dem Baugesuch samt Auflagen daher einstimmig zu.

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