^ Kandern: Ohne Genehmigung gearbeitet - Kandern - Verlagshaus Jaumann

Kandern Ohne Genehmigung gearbeitet

Jennifer Ningel
Augenscheinlich haben schon Sanierungsarbeiten an dem Gebäude stattgefunden, hieß es im Gemeinderat. Foto: Jennifer Ningel

Ein Antrag zur Umnutzung und energetischen Sanierung eines Gebäudes am Blumenplatz wird vom Technischen Ausschuss abgelehnt, denn das Vorgehen war nicht korrekt.

Besonders wurde kritisiert, dass die Sanierungsmaßnahmen schon vorgenommen worden seien und der Antrag nicht vollständig sei.

Nicht nur Wohnungen

Die Antragstellerin beantragte zum einen, die Hotelzimmer zu Wohnungen umzunutzen und zum anderen die energetische Sanierung des Gebäudes, erklärte Bürgermeisterin Simone Penner. Laut Beschlussvorlage sei eine Umnutzung von Hotelzimmern zu Wohnungen nicht problematisch. Penner erläuterte in der Sitzung allerdings, dass laut Beschilderung am Gebäude bereits Büros bestünden. Hierfür gelte eine andere Anzahl an erforderlichen Stellplätzen. Da die Antragsstellung somit nicht der tatsächlichen Nutzung entspreche, empfahl die Verwaltung die Ablehnung des Antrags.

Auch beim Antrag zur energetischen Sanierung hatte die Verwaltung Punkte zu bemängeln. So wurden augenscheinlich erkennbar bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt – Dachneueindeckung, Blechnerarbeiten, Fassadenanstrich, Einbau von Dachfenstern und einer Dachgaube. Diese sei bis zum Zeitpunkt der Sitzung nicht beantragt worden und entspreche nicht der Altstadtsatzung, erklärte Penner. Der Beschlussvorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Baurecht, am 3. November bereits die sofortige Einstellung der Bauarbeiten beschieden hatte.

Ebenso würde eine Photovoltaikanlage gegen die Altstadtsatzung verstoßen, solange sie nicht farblich den Dachziegeln entspricht. Dies hatte das Landesamt für Denkmalpflege bei einem vergleichbaren Antrag am 7. Februar entschieden.

Altstadt ist Kulturdenkmal

Da die Kanderner Altstadt ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Alle Veränderungen müssen somit von der unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Kandern genehmigt werden. Bis zum Zeitpunkt der Sitzung seien noch keine Anträge von den Bauherren eingegangen, um von der Altstadtsitzung abzuweichen.

Johann Albrecht (Freie Wähler) äußerte nach den Ausführungen der Bürgermeisterin deutlich seinen Unmut über den verspäteten und unvollständigen Antrag. Weiterhin sagte er, dass die Altstadtsatzung aktualisiert werden sollte. Penner kündigte an, dass die Verwaltung sich damit befassen werde. Ulrike Lerner (CDU/Unabhängige), Martin Greiner (Ortsvorsteher Feuerbach und Freie Wähler) sowie Peter Raupp (SPD) machten ihrem Unmut ebenso Luft. Beide Anträge wurden einstimmig vom Ausschuss abgelehnt.

Altstadtsatzung

Genehmigungspflichtig
sind laut Altstadtsatzung die Farbgestaltung und das Anbringen von Solaranlagen.

Unzulässig
sind Dachflächenfenster an historischen Gebäuden, folglich müsste ein Befreiungsantrag gestellt werden. Dachgauben sind nur bedingt zulässig.

Anzupassen
hat sich die Dacheindeckung den historischen Deckungsarten.

Umfrage

Bundeswehr

Braucht Deutschland wieder die allgemeine Wehrpflicht?

Ergebnis anzeigen
loading