Kandern Räum- und Streupflicht wenig durchdacht

Weiler Zeitung
Die geplante Neufassung der Satzung der Stadt Kandern über die Streupflicht führt in den Ortschaftsräten weiter zu Diskussionen. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Kritik: „Das geht komplett an der Lebenswirklichkeit vorbei“  

Kandern-Tannenkirch (jut). Die geplante Neufassung der Satzung der Stadt Kandern über die Streupflicht liefert dem Ortschaftsrat Tannenkirch Grund zur Kritik. Flächen am Rand der Fahrbahn, falls kein Gehweg vorhanden ist, auf 1,50 Meter Breite freizuräumen statt wie bisher auf einem Meter hielten die Räte für übertrieben. Es soll bei einem Meter bleiben, wie man auch in anderen Teilorten findet.

Weiterer Diskussionsbedarf bestand zur Räum- und besonders zur Streupflicht – denn Salz ist nicht erlaubt, Sand, Splitt oder Asche dagegen können verwendet werden. „Wenn es vereist ist, und es weiterschneit, nutzt Splitt oder Asche wenig, das schneit wieder zu und es bleibt glatt“, kommentierte Gabriele Weber, die dabei auch die Schulbushaltestelle und die Gehwege zum Kindergarten im Auge hatte, die von Glätte und Schnee frei gehalten werden sollen. Warum die Bauhöfe weiter Salz verwenden dürfen, wenn das in Ausnahmefällen den Bürgern nicht erlaubt sei, war eine von vielen Fragen.

Dazu kommt das Freischieben der Gehwege. Wochentags sollen die Gehwege spätestens um 7 Uhr frei von Schnee sein und das soll bei Schneefall bis abends um 21 Uhr „durchgehalten“ werden. An Sonn- und Feiertagen besteht die Räumpflicht zwischen 8 Uhr morgens und 21 Uhr abends. Diese Uhrzeiten standen auch schon in der alten Satzung.

„Das geht komplett an der Lebenswirklichkeit der Bürger vorbei, denn wie sollen die den Gehsteig tagsüber ständig räumen, wenn sie bei der Arbeit sind“, hakte Markus Raupp nach. „Aus Versicherungsgründen müsste man dann in der Zeit, in der man abwesend ist, jemanden anstellen, der räumt“, kommentierte Höferlin trocken. Wobei das natürlich unrealistisch sei. „Eigentlich sollte man in die Satzung schreiben, dass jeder, der auf den Ranzen fällt, selbst schuld ist“, stellte Stefan Roßkopf fest, der wegen dieser Vorschriften die Satzung für nicht durchdacht hielt.

Arbeit oft umsonst

Was sowohl Mitglieder des Ortschafsrats wie Birgit Ludin als auch Zuhörer ärgerte: „Kaum hat man den Gehweg freigeschaufelt, kommt der Schneepflug vom Kreis und schiebt alles wieder zu – ich mach das nicht mehr mit“, regte sich ein älterer Bürger auf und stand damit nicht allein.

In der Satzung würden Dinge gefordert, die nicht eingehalten werden können, waren sich Teile des Ortschaftsrats einig. Dass bei einem Sturz auf einem Gehweg tagsüber, weil der Hausbesitzer nicht zu Hause ist und nicht räumen kann, die Verantwortung auf Privatleute abgewälzt würde, sei nicht in Ordnung. Die Gemeinde mache es sich hier sehr einfach, fanden Höferlin und Weber.

Die neue Satzung soll zum 1. September in Kraft treten. Bei der Abstimmung enthielten sich vier Räte, es gab eine Gegenstimme und drei Räte, die der Satzung zustimmten.

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