Der Gemeinderat hat beschlossen, diese bisherige Regelung in der Neufassung der Satzung über die Übertragung der Räum- und Streupflicht beizubehalten. Zunächst sollte die Breite auf 1,50 Meter ausgeweitet werden. Widerstand regte sich vor allem deshalb, weil vermutet wurde, dass die Arbeit der Anwohner vom Schneepflug ohnehin wieder zunichte gemacht werden würde.
Bei den Vorberatungen in den Ortschaftsräten war auch Kritik an der Regelung zu vernehmen, dass die Räum- und Streupflicht den ganzen Tag über gilt. Dies sei lebensfremd und für Berufstätige so nicht durchzuhalten, hieß es.