Kandern Räumpflicht: Es bleibt bei einem Meter

Weiler Zeitung

Kandern (ag). Der Widerstand in den Gremien war deutlich zu vernehmen

Kandern (ag). Der Widerstand in den Gremien war deutlich zu vernehmen und er hat sich gelohnt. In Kandern und den Ortsteilen muss auf Straßen auch weiterhin nur ein Streifen in einer Breite von einem Meter von Schnee oder Glätte befreit werden, sofern kein Gehweg vorhanden ist.

Der Gemeinderat hat beschlossen, diese bisherige Regelung in der Neufassung der Satzung über die Übertragung der Räum- und Streupflicht beizubehalten. Zunächst sollte die Breite auf 1,50 Meter ausgeweitet werden. Widerstand regte sich vor allem deshalb, weil vermutet wurde, dass die Arbeit der Anwohner vom Schneepflug ohnehin wieder zunichte gemacht werden würde.

Bei den Vorberatungen in den Ortschaftsräten war auch Kritik an der Regelung zu vernehmen, dass die Räum- und Streupflicht den ganzen Tag über gilt. Dies sei lebensfremd und für Berufstätige so nicht durchzuhalten, hieß es.

Doch an diesem Bestandteil der Satzung, der auch bisher schon galt, wird sich wohl nichts ändern. Sonst müsste die Stadt diese Aufgabe übernehmen und die sei dazu nicht in der Lage, erklärte Bürgermeister Christian Renkert. Streng genommen muss also, wer nicht zu Hause ist, gegebenenfalls den Räumdienst vor seiner Haustür anderweitig organisieren.

Umfrage

E-Auto

Die EU hat ein weitgehendes Verbrenner-Aus bis 2035 beschlossen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading