Die Wähler erhalten für die Gemeinderatswahl vier Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen (Freie Wähler, CDU, SPD und Grüne). Dabei wurden die Kandidaten auch den einzelnen Wohnbezirken zugeordnet. Jeder Wähler hat 18 Stimmen, die er verteilen kann. Dabei kann er einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren).
Wähler können entweder nur die Kandidaten auf einer Liste wählen. Oder aber sie wählen Kandidaten von mehreren Listen (Panaschieren). Dabei ist es möglich, einen Wahlvorschlag handschriftlich mit weiteren Kandidaten zu ergänzen oder aber mehrere Listen abzugeben. Wichtig ist dabei im Fall von Kandern nur, dass die Gesamtstimmenzahl von 18 nicht überschritten wird.
Gibt man einen Wahlvorschlag als Ganzes ab, könnten Stimmen verschenkt werden, falls die Liste nicht voll ist. Dies kann man durch Kumulieren verhindern.
Analog dazu läuft auch die Kreistagswahl ab. Für das Kandertal sind fünf Stimmen zu vergeben.
Die Ortschaftsratswahlen
In den Ortsteilen ist Kumulieren und Panaschieren nicht möglich, da hier diesmal Einheitslisten gebildet wurden. Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Die Wollbacher können zehn Stimmen vergeben, die Tannenkircher acht. Und in Feuerbach, Holzen, Riedlingen und Sitzenkirch können die Einwohner jeweils sechs Stimmen für die sechs Mitglieder der jeweiligen Ortschaftsräte vergeben.
80 Helfer im Einsatz
Dass die Unechte Teilortswahl zu mehr ungültigen Stimmzetteln führt, kann Hauptamtsleiter Reiner Pach nicht bestätigen. Allerdings komme es immer wieder vor, dass Kandidaten aus den Ortsteilen an anderen vorbeiziehen, die eigentlich mehr Stimmen erhalten haben, erklärt Pach. Er weist auch darauf hin, dass man handschriftlich zugefügte Personen eindeutig mit Vor- und Nachnamen benennen sollte, ansonsten könne die Stimme unter Umständen ungültig sein.
Insgesamt sind am Sonntag rund 80 Helfer in elf Wahlvorständen in zwei Schichten im Einsatz. Erstmals setzt man beim Auszählen auf eine Erfassung mit dem PC.