„Die Hauptsatzung soll neu gefasst werden, die Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten“, leitete Ortsvorsteher Tobias Buss ein. Die meisten Änderungen, insbesondere, was Entscheidungen von Ausschüssen und Verwaltung angeht, wurden vom Ratsgremium mitgetragen.
Die Paragrafen 16 und 17 aber beschäftigten sich mit Änderungen der Aufgabengebiete des Ortschaftsrates. Den Ortschaftsräten wird dabei das Entscheidungsrecht über die dem Ortsteil zugewiesenen Haushaltsmittel eingeräumt. Zukünftig soll es aber Einschränkungen bei Entscheidungen geben, die den direkt Ort betreffen – genannt wurden Grünanlagen, den Kindergarten und der Spielplatz.