Kandern-Sitzenkirch Der Ortschaftsrat besteht auf Mitbestimmung

Jutta Schütz
Der Ortschaftsrat diskutierte über die Änderung der Hauptsatzung - und wünschte sich Änderungen.Foto: Jutta Schütz Foto:  

Die Hauptsatzung soll neu gefasst werden, aber die Sitzenkircher Räte wollen Rechte behalten.

Der Ortschaftsrat Sitzenkirch diskutierte als erster die „Änderung der Hauptsatzung“, die in Kandern auch auf der Tagesordnung des Gemeinderats am 20. November steht. Es ging um das Entscheidungs- und Mitbestimmungsrecht des Ortschaftsrates bei bestimmten Projekten.

„Die Hauptsatzung soll neu gefasst werden, die Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten“, leitete Ortsvorsteher Tobias Buss ein. Die meisten Änderungen, insbesondere, was Entscheidungen von Ausschüssen und Verwaltung angeht, wurden vom Ratsgremium mitgetragen.

Die Paragrafen 16 und 17 aber beschäftigten sich mit Änderungen der Aufgabengebiete des Ortschaftsrates. Den Ortschaftsräten wird dabei das Entscheidungsrecht über die dem Ortsteil zugewiesenen Haushaltsmittel eingeräumt. Zukünftig soll es aber Einschränkungen bei Entscheidungen geben, die den direkt Ort betreffen – genannt wurden Grünanlagen, den Kindergarten und der Spielplatz.

Ortschaftsrat Stephan Bleckmann brachte es auf den Punkt: „Ich möchte als Ortschaftsrat schon ein Vorschlagsrecht haben, was Entscheidungen im Dorf angeht – wir sind gewählt, um mitzuentscheiden“, sagte er. Auch Jürgen Eichin fand, dass „wir als Ortschaftsräte bei Entscheidungen, die den Ort betreffen, vorab seitens der Verwaltung informiert und wenigstens gehört werden sollten“.

Tobias Buss vermisste sowieso „Einladungen des Rathauses an den Ortschaftsrat, um grundsätzlich Dinge zu diskutieren“. Vorgeschlagen wurde nun zur Änderung der Hauptsatzung: Der Ortschaftsrat wolle mitbestimmen und entscheiden, wenn im Ort Grünanlagen angelegt, verändert oder entfernt werden. Analog sehe es beim Kindergarten und dem Spielplatz aus“. Zusätzlich wünsche sich der Ortschaftsrat „viel mehr Transparenz bei Entscheidungen, die Sitzenkirch betreffen.“ Das Gremium wünscht sich, einbezogen zu werden, wenn beispielsweise Gemeindegrundstücke verkauft oder getauscht werden“. Sollten die Zuständigkeiten geändert werden, hätte der Ortschaftsrat Sitzenkirch gern vorab eine Erklärung der Hintergründe erhalten.

Daher soll die Hauptsatzung in diesem Punkt geändert werden: Der Ortschaftsrat besteht darauf, einbezogen zu werden, wenn es um die Förderung der örtlichen Vereinigungen inklusive der Sport- und Kulturpflege geht. Weiterhin möchte er ein Mitbestimmungsrecht zu Ausgestaltung und Benutzung des Kinderspielplatzes, die Ausgestaltung des Kindergartens und die Ausgestaltung der Grünanlagen betreffen. Unter diesen Bedingungen stimmte der Ortschaftsrat zu.

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