Die VHS ist ein Sonderfall, erklärte der Rechnungsamtsleiter. So sind Kurse, die einen Bildungscharakter haben, steuerfrei und jene, die der Freizeitgestaltung dienen, steuerpflichtig. Einen Leitfaden, wie diese Unterscheidung getroffen wird, gibt es noch nicht, sodass jede Stadt selbst entscheiden muss.
Stadt hilft sich mit TCMS
Die Erklärung des Umsatzsteuerrechts erfolgte im Zuge der Vorstellung des TCMS. Dabei handelt es sich um ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur steuerlichen Pflichterfüllung, erläuterte der Rechnungsamtsleiter. Das Hauptziel, dass die Stadt verfolgt, ist dabei die Abgabe fristgerechter und korrekter Steuererklärungen. Denn neben der Umsatzsteuer gibt es noch andere Steuerarten, die die Kommune betreffen, zum Beispiel die Lohn- oder Körperschaftssteuer. In diesem Zuge wurde auch ein Tax-Compliance-Leitbild beschlossen.
Zu Beginn der Sitzung gab einer der Zuschauer zu bedenken, dass ihn der letzte Absatz dieses Leitbilds „stark ans Überwachungssystem eines ehemaligen Nachbarstaats“ erinnert. In besagtem Absatz werden die Mitarbeiter der Stadt „ausdrücklich ermutigt, die TCMS-Ansprechpartner [...] zu informieren, wenn sie Unregelmäßigkeiten oder Pflichtverletzungen feststellen“. Nach Merkels Erklärungen resümierte Albrecht, dass TCMS der Schadensabwendung für Mitarbeiter sowie Stadt dient und nichts mit Denunziantentum oder Ausspionieren zu tun hat.
Fritz Höferlin (Freie Wähler) bezeichnete es als Wahnsinn, wie viel Personal mit der Umstellung des Umsatzsteuerrechts gebunden wird. Gabriele Weber (SPD) vermutete, dass die Umstellung eine Reaktion auf Beschwerden sei. Daniela Schmiederer (CDU/Unabhängige) fragte, ob die Schulungen intern oder extern sind. Merkel erklärte, dass die grundlegende Schulung intern erfolgte. Fachthemen sollen extern geschult werden.