Kandern „Tongrube Ost“ wird umgewandelt

Weiler Zeitung
Bebauungsplan des Gewerbegebiets „Sitzenkirchner Straße“                                                                                                                                                         Grafik: Bauamt Lörrach Foto: Weiler Zeitung

Ausschuss: Gewerbegebiet „Sitzenkirchner Straße“ vorgestellt / Kleines Mischgebiet

Kandern (aje). Ein Gewerbe- und ein Mischgebiet soll auf einem Teil der ehemaligen Tongrube Ost an der Sitzenkirchner Straße entstehen. Birgit Auzinger vom Bauamt Lörrach stellte den Bebauungsplan in der Sitzung des technischen Ausschusses vor.

Das etwa 1,5 Hektar große Baugebiet liegt zwischen dem Friedhof und einem bestehenden Wohngebiet an der Sitzenkirchner Straße. Durch die Nähe zum Wohnraum dürfen, Grenzwerte der Lärmemission nicht überschritten werden, daher wurde nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgelegt.

Der Baubetriebshof der Firma „Kunz“, der auf dem neuen Gewerbegebiet Platz finden soll, ist zur Zeit noch in Riedlingen angesiedelt. Doch auf dem Toka-Gelände wird demnächst ein Wohn- und Mischgebiet entstehen und auch auf dem Gewerbegebiet in Riedlingen ist keine ausreichende Fläche mehr vorhanden. Da die Stadt keinen größenähnlichen Platz zur Verfügung hat, ist die Folgenutzung der Abbaufläche „Tongrube Ost“ derzeit die einzige Möglichkeit für einen neuen Standort, heißt es in dem Abwägungs- und Offenlagebeschluss.

Bereits im Frühjahr 2019 stand der Bebauungsplan in der Offenlage, doch durch die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange mussten Änderungen in dem Bebauungsplan, in den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vorgenommen werden.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Gewerbe- und Straßenverkehrsfläche im Plangebiet. Im südlichen Bereich wird im Gegensatz zum Nord-Bereich eine genaue Verkehrsfläche festgesetzt. Mit dem Hintergrund, dass die Betriebsabläufe nicht eingeschränkt werden, werden im nördlichen Abschnitt die Fahrwege nicht festgelegt, so Auzinger.

An der Straßenführung um das Gewerbegebiet sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Auf einen weiteren Gehweg werde laut Auzinger auch verzichtet, da bereits westlich der Landstraße einer vorhanden ist. „Nördlich und südlich sind keine Anschlussmöglichkeiten vorhanden, daher macht es wenig Sinn“, erklärte sie.

Außerdem wurde die Fläche des eingeschränkten Gewerbegebiets von einem Hektar auf 8500 Quadratmeter eingeschränkt, damit sollen übermäßige Ausnutzungen von Nebenanlagen verhindert werden. Der nördliche Teil des Gewerbegebiets wird als Lager dienen und im Süden die baulichen Anlagen des Betriebs. Neu ist auch, dass nicht nur der Betriebsinhaber, sondern auch Aufsichts- und Bereitschaftspersonal eine Wohnung auf dem Gewerbegebiet beziehen dürfen.

Auf dem zirka 0,1 Hektar großen Mischgebiet sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Geschossen festgesetzt. „Da das Mischgebiet im Norden ist und zwischen dem Gewerbegebiet einen Abstand von 95 Metern aufweist, gehen wir davon aus, dass der Lärmemissions-Grenzwert nicht erreicht wird“, sagte Auzinger. Wichtig sei allerdings, dass die Betriebszeiten von 7 bis 20 Uhr eingehalten werden. Da es sich um ein kleines Mischgebiet handelt, dürfen anders als üblich nur Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Gewerbebetriebe dort unterkommen.

Naturschutz-Vorgaben

Da die „Tongrube Ost“ als Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen ist, wurde eine Umweltprüfung durch das Planungsbüro „Kunz GaLaPlan“ aus Todtnauberg vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet „Blauen“ mit der des Gewerbegebiets verschwimmt, doch da die Errichtung von Bauanlagen unter einem Erlaubnisvorbehalt steht, kann eine Erlaubnis in Aussicht gestellt werden, heißt es in dem Offenlage-Beschluss.

Insgesamt besitzt das Gewerbegebiet eine Grünfläche von 0,4 Hektar. Dort leben schützenswerte Tierarten, unter anderem vier Fledermausarten, Mauer- und Zauneidechse, Blindschleichen, Grasfrösche und Erdkröten. Dafür müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden: vier Nistkästen, eine Trockenmauer, ein Schutzzaun für Amphibien und Fledermaus-freundliche Lampen. Auf das Aufkommen von Haselmäusen muss im weiteren Verfahren dann noch eingegangen werden, teilt Auzinger mit.

Dem veränderten Bebauungsplan stimmte der Technische Ausschuss in seiner Sitzung zu und beschloss die Offenlegung.

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